Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie die vom Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach beschlossene Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum sachlichen Teilregionalplan „Energieerzeugung/Windenergienutzung“ der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge.
Präambel
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 20, Abs. 2
Gemäß diesem Grundsatz führte die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 23. Februar 2025 einen Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Befürworten Sie den Bau von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet von Dürrröhrsdorf-Dittersbach unter der Maßgabe des 1000m -Abstandsgebotes laut § 84 der Sächsischen Bauordnung?“ durch. Bei einer Beteiligung von 83,00 Prozent der Abstimmungsberechtigten gab es nur von 21,62 Prozent der gültigen Stimmen eine Zustimmung zu dieser Frage. Die deutliche Mehrheit unserer Bevölkerung lehnt die Errichtung ab.
Anmerkungen zum Entwurf des Teilregionalplanes
Allgemeine Feststellungen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land im Jahr 2023 wurde gleichzeitig unter anderem das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen sowie zur Erleichterung von Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (WindBG) gültig. Die darin enthaltenen verbindlichen, mengenmäßigen Flächenziele (sog. Flächenbeitragswerte) nehmen keinen Bezug auf regionale, strukturelle oder energiewirtschaftliche Gegebenheiten. Aus dem Ergebnis unseres Bürgerentscheides ergibt sich eine Ablehnung eines solchen Vorgehens. Es besteht die Gefahr zunehmenden sozialen Unfriedens und damit des Scheiterns der Energiewende wegen mangelnder Akzeptanz und ungleicher Lastenverteilung.
Der Freistaat Sachsen hat die gesetzliche Aufgabe der Ausweisung von 1,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergienutzung undifferenziert an die Regionalen Planungsverbände übertragen. Auch hier wird keine Beachtung von Siedlungsstrukturen, Anteil an Schutzgebieten und ähnlichen Einschränkungen erkennbar. Als Folge dieser Nichtbeachtung ergeben sich zwangsläufig in unserem Planungsgebiet überproportionale Belastungen einzelner Gemeinden insbesondere im ländlichen Raum. Hier sehen wir eine Verletzung der Festlegungen im § 2, Abs. 2 Raumordnungsgesetz. Die Notwendigkeit einer Aufstellung eines Teilregionalplanes Wind wird, unter den derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, zur Vermeidung eines ungesteuerten Ausbaus der Windenergie auf Grundlage des § 249 Baugesetzbuch nicht in Frage gestellt. Zu begrüßen sind ebenfalls die Festlegungen auf einen 1000-Meter Mindestabstand sowie die Festlegung auf eine Maximalbelastung innerhalb einer Kommune.
Allerdings zeigt auch hier der Wert von nicht mehr als 4 Prozent die deutliche Schlechterstellung einzelner Kommunen. Daneben ergeben sich durch die fehlende Kumulierung von zusammenhängenden Flächen in Nachbargemeinden regional doch extreme Häufungen von Vorrangflächen. Ein negatives Beispiel ist dafür die Region Stolpen/Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Bei Beibehaltung dieser Häufung sehen wir die Gefahr einer optisch bedrängenden Wirkung trotz Einhaltung der Abstandsregel. Daher werden hier Änderungen angemahnt.
Verstärkt wird diese Gefahr noch durch weitere, über die Planungsverbandsgrenzen hinausgehende Ausweisungen von Vorranggebieten durch den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien. Hier befinden sich mit den Gebieten EW 14 „Nördlich Karswald“ mit 50 Hektar und EW 15 „Großdrebnitz“ mit 120 Hektar weitere bedeutende Vorranggebiete in Planung. Hier fordern wir eine ganzheitliche Betrachtung.
Des Weiteren sehen wir erhöhtes Konfliktpotential durch eine gegebene Umfassungswirkung gegenüber der Kulturdenkmale Schöne Höhe Elbersdorf durch die VRG 85; 86; 87; 88; 100; 101 sowie EW 14 und der Burg Stolpen durch die VRG 83; 84; 85; 86; 87; 88; 95; 100 sowie EW 15.
Leider wird nach unserer Auffassung, aufgrund der Anwendung des Rotor-Out Prinzipes bei Vorrangflächen für Windenergieanlagen, auch die 1000-Meter-Regel nicht eingehalten. Durch das Überstreichen der Rotorblätter von Gebieten außerhalb der Vorranggebiete ergeben sich andere Abstandswerte, welche sich bei absehbaren Steigerungen der Anlagengrößen noch weiter verkleinern. Hier fordern wir die Anwendung des Rotor-In-Prinzips für die Berechnung des 1000-Meter-Abstandes.
Durch die Einbeziehung bereits vorhandener Gebiete mit WEA in die Ausweisung der geforderten 1,3 Prozent der Fläche des RPV ließe sich noch Potential heben.
Allerdings kann sich dies nur auf den Teil der Gebiete beziehen, welche die 1000-Meter-Regel erfüllen. Die Praxis zeigt bereits, dass dort ohnehin ein Repowering stattfindet. Dies wäre dann immerhin zweckdienlich.
Örtliche Feststellungen
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach achtet das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Wesentliche, die Kommune betreffende Dinge, werden in breiter Öffentlichkeit diskutiert. Der Bürgerentscheid vom 23. Februar 2025 (siehe Präambel) ist Leitplanke für unsere Stellungnahme. Die Bürgerschaft lehnt mehrheitlich die Ausweisung von Vorranggebieten im Gemeindegebiet ab.
Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach ist, nach Definition im Landesentwicklungsplan von 2013 sowie im Regionalplan von 2020, eine Kommune ohne zentralörtliche Funktion bzw. ohne besondere Gemeindefunktion. Gemäß Landesentwicklungsplan soll die gewerbliche Siedlungsentwicklung am Bedarf der Eigenentwicklung, der sich aus den Ansprüchen ortsangemessener Gewerbebetriebe ergibt, ausgerichtet werden. So steht es in den Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 23. 07.2025 bzw. des Regionalen Planungsverbandes vom 14. 08. 2025 zur beantragten 7. Änderung des FNP der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Bei der Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergie wird im vorliegenden Entwurf weit von diesen Vorgaben abgewichen. Dies erschließt sich uns nicht und wird daher abgelehnt.
Laut Auswertungen der Energiebilanz im Jahr 2024 (letzte verfügbare) durch den regionalen Energieversorger erfolgt in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach die Erzeugung des verbrauchten Stroms bereits zu über 100 Prozent aus erneuerbaren Energien. Bei einem kumulierten Verbrauch von 12652 MWh lag die Erzeugung bei 13099 MWh. Insofern ergibt sich kein erkennbarer Bedarf an großflächiger Errichtung weiterer Anlagen über unsere Eigenentwicklung hinaus. Durch den Netzbetreiber wurden uns auch keine Netzverknüpfungspunkte angezeigt, welche die Errichtung größerer Erzeuger sinnvoll erscheinen lassen.
Bitte beachten Sie auch explizit die Stellungnahme des Ortschaftsrates Dürrröhrsdorf-Dittersbach vom 22. 06. 2026, insbesondere den Appell
| „1. | Wir bitten Sie, sich aktiv für eine gesetzlich verankerte Rücksichtnahme auf ablehnende kommunale Beschlüsse (wie in Dürrröhrsdorf-Dittersbach) einzusetzen. |
| 2. | Wir fordern, dass im Entwurf des Regionalplanes Windvorranggebiete im Umfeld unserer Ortschaft ausdrücklich ausgeschlossen werden. |
| 3. | Wir bitten Sie um Unterstützung gegenüber der Staatsregierung, damit der Planungsverband mit entsprechender Weisung oder Ermächtigung kurzfristig ein Moratorium zur Festlegung sensibler Gebiete umsetzen kann, bis der neue Regionalplan wirksam geworden ist.“ |
Stellungnahmen zu geplanten Vorranggebieten
Nr. 85 Rennersdorf
Konflikte existieren in den Bereichen
Artenschutz (Sumpfohreule; Abendsegler; Weißstorch)
Wasser (räumliche Nähe zu Tiefbrunnen Fischbach)
Boden (Verlust wertvollen Ackerlandes)
Mensch (touristische Einschränkung; Sichtachse zur Burg Stolpen)
WEA (bereits existierendes Gebiet in unmittelbarer Nähe)
Nr. 86 Kleinrennersdorf
Konflikte existieren in den Bereichen
Artenschutz (Sumpfohreule; Abendsegler; Weißstorch)
Wasser (räumliche Nähe zu Tiefbrunnen Fischbach)
Boden (Verlust von Ackerland und Waldboden)
Mensch (touristische Einschränkung; Sichtachse zur Burg Stolpen und Schöne Höhe)
Wald (geschützte Arten; Verlust von Erholungs- und Nutzfläche)
Das Vorranggebiet wird abgelehnt.
Nr. 87 Stolpen
Konflikte existieren in den Bereichen
Artenschutz (Sumpfohreule; Weißstorch)
Wasser (Teiche)
Boden (Verlust von Ackerland und Waldboden)
Mensch (touristische Einschränkung; Sichtachse zur Burg Stolpen und Schöne Höhe)
Wald (Verlust von Erholungs- und Nutzfläche)
Das Vorranggebiet wird abgelehnt.
Nr. 88 Stolpen Süd
Konflikte existieren in den Bereichen
Artenschutz (Großer Abendsegler; Sumpfohreule)
Wasser (Katharinenwasser, Teiche)
Boden (Verlust von Ackerland, Moorboden und Waldboden)
Mensch (touristische Einschränkung; Sichtachse zur Burg Stolpen)
Wald (Verlust Erholungs- und Nutzfläche, Verlust Ausgleichsfläche für Bau S177)
Das Vorranggebiet wird abgelehnt.
Nr. 100 Rossendorf
Konflikte existieren in den Bereichen
Artenschutz (Kranich; Rotmilan; Abendsegler; Weißstorch; Mopsfledermaus)
Wasser (Quellgebiet Kalter Bach; Teiche)
Boden (Verlust von Ackerland und Waldboden)
Rohstoff (genehmigtes Kiesabbaugebiet)
Wirtschaft (wissenschaftliche Einrichtungen im Helmholtz-Zentrum Dresden)
Mensch (touristische Einschränkung; Sichtachse zur Schönen Höhe)
Wald; Flur (Verlust von Erholungs- und Nutzfläche; wertvolles Landschaftselement)
Das Vorranggebiet wird abgelehnt.
Nr. 101 Triebenberg
Konflikte existieren in den Bereichen
Artenschutz (Zwergfledermaus; Breitflügelfledermaus; Rohrweihe; Abendsegler; Weißstorch; Wechselkröte)
Boden (Verlust von Ackerland)
Mensch (touristische Einschränkung; Sichtachse zur Burg Stolpen und Schönen Höhe)
Biotop (Verlust wertvoller Flächen für geschützte Arten)
Vielen Dank für die Möglichkeit der Stellungnahme. Wir bitten um Beachtung unserer Hinweise!