Sehr geehrte Eltern,
nach dem Sächsischen Schulgesetz § 27 Abs. 1 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, für das kommende Schuljahr schulpflichtig.
Nach Abs. 2 im § 27 können auf Antrag der Eltern nichtschulpflichtige Kinder zum Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Die Anmeldung dieser Kinder für die Grundschule Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den Einzugsbereichen Wilschdorf, Wünschendorf, Porschendorf, Elbersdorf, Dobra, Stürza, Dürrröhrsdorf-Dittersbach erfolgt an folgenden Tagen in der Grundschule Dürrröhrsdorf-Dittersbach
| Montag, den 9. September | |
| von 13:00 bis 18:00 Uhr | vorwiegend Mädchen |
| Dienstag, den 10. September | |
| von 13:00 bis 16:00 Uhr | vorwiegend Jungen |
Bitte legen Sie die Geburtsurkunde sowie den Impfausweis Ihres Kindes vor. Sie haben die Möglichkeit eines Gespräches mit mir. Wenn Sie den Hortbesuch für Ihr Kind wünschen, besteht die Möglichkeit des Gespräches mit der Leiterin des Hortes.
Bitte bringen Sie Ihr Kind mit, da unsere Lehrer den Entwicklungsstand der Kinder mit kleinen Aufgaben überprüfen möchten.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen