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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 8/2025
Seite 4 Inhalt und Bürgermeistertext
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Bekanntgabe der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen durch Offenlegung

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 führte im Zeitraum 19.05. - 11.07.2025 Katastervermessungen zur Flurstücksbildung in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Gemarkung Dittersbach, am Flurstücke 492/1 durch. Dabei wurden die Grenzen an den Flurstücken 289, 290, 291, 292, 490/2, 490/4, 492/1, 492/2 nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt.

Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 23.08.2025 bis zum 23.09.2025 in den Geschäftsräumen in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und Freitag in der Zeit 8 bis 12 Uhr zur Einsicht aus. Terminvereinbarung unter 03501 784390 oder Mail: post@vb-wiedner.de.

Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 30.09.2025 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.