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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Am Dienstag, dem 26.08.2025, 19:00 Uhr fand die achte öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus, Ratssaal, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, statt.

Tagesordnung: -öffentlich-

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister

TOP 2

Kenntnisnahme Protokoll

TOP 3

Bericht des Bürgermeisters

TOP 4

Anfragen der Bürger

TOP 5

Bestellung von Gemeindlichen Vollzugsbediensteten – Beschluss

TOP 6

Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag in Dürrröhrsdorf-Dittersbach – OT Wilschdorf, Flurstück 322/6 der Gemarkung Wilschdorf – Beschluss

TOP 7

Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag in Dürrröhrsdorf-Dittersbach – OT Wilschdorf, Flurstück 238/21 und 238/16 der Gemarkung Wilschdorf – Beschluss

TOP 8

Einvernehmen der Gemeinde zu einem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schloß“ in Dürrröhrsdorf-Dittersbach – Beschluss

TOP 9

Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag in Dürrröhrsdorf-Dittersbach – OT Wünschendorf, Flurstück 1/4 der Gemarkung Wünschendorf – Beschluss

TOP 10

Vergabe von Reinigungsleistungen in verschiedenen Objekten der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach – Beschluss

TOP 11

Vorstellung der Betriebskostenabrechnung 2024 der Kindertagesstätten in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach

TOP 12

Vorstellung Halbjahresbericht 2025

TOP 13

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer – Vorberatung

TOP 14

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - Beschluss

TOP 15

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen – Beschlüsse

TOP 16

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher

Im Anschluss findet ein nichtöffentlicher Teil statt.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst (öffentlich):

Beschluss Nr.: 42/2025

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschäftigte als Gemeindevollzugsbedienstete mit Wirkung vom 01.09.2025 zu bestellen: Daniela Ringel

Ihr werden folgende polizeibehördliche Aufgaben nach § 1 Absatz 1 GemVollzVO übertragen: der Vollzug

1.

von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,

2.

der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienenden Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

3.

der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,

4.

der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,

5.

der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns, und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,

6.

der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,

7.

der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) geändert worden ist,

8.

des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächGVBl. S. 198) geändert worden ist, und

9.

der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

Die Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes bleibt unberührt.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 43/2025

Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für das Vorhaben Einbau einer Dachgaube und Vergrößerung des Giebelfensters sowie teilweiser Austausch von Dachbelag u. -konstruktion auf dem Flurstück 322/6 der Gemarkung Wilschdorf – Alte Hauptstr. 60, zu erteilen.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 44/2025

Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen zum Bauantrag und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Vorhaben Neubau zweier Wohnhäuser

mit Carportanlagen auf den Flurstücken 238/21 und 238/16 (Vereinigung beantragt) der Gemarkung Wilschdorf, An der Feuerwehr, voraussichtlich 2c und 2d zu erteilen.

Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss Nr.: 45/2025

Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schloß“ zum Bauvorhaben Anbau eines Wintergartens auf dem Flurstück 215/26 der Gemarkung Dürrröhrsdorf, zu erteilen.

Der Beschluss wird mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss Nr.: 46/2025

Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen zum Bauantrag für das Vorhaben Umbau, Umnutzung und energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnstallhauses auf dem Flurstück 1/4 der Gemarkung Wünschendorf – Doberbergstr. 3., zu erteilen.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 47/2025

Der Gemeinderat beschließt die Zuschlagserteilung für die Reinigungsleistungen in den kommunalen Objekten: Turnhalle, OVZ, Grundschule, Hort der Grundschule und Kindertagesstätte „Moosmutzelreich“ an die Firma ReKon Reinigungskonzepte Deutschland GmbH - Dippoldiswalder Straße 36 in 01796 Pirna.

Zuschlagssumme: 97.257,51 € brutto pro Jahr

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 48/2025

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit seinen Bestandteilen und Anlagen fest. Dabei werden die Erleichterungsregelungen des § 88 Abs. 5 SächsGemO gem. Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2022 genutzt. Die wichtigsten Ergebnisse lauten wie folgt:

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 49/2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden

in Höhe von 1.000,00 €.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 50/2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden

in Höhe von 178,50 €.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 51/2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden

in Höhe von 54,01 €.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 52/2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Sachspenden

in Höhe von 145,99 €.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

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