Der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat in seiner Sitzung am 25.08.2026 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sondergebiet Biogas Dürrröhrsdorf", 2. Änderung wie folgt gefasst (Nr. 46/2026).
Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas Dürrröhrsdorf“.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.
Vorhabenträger:
Steffen Silze Biogasanlage, Porschendorfer Str. 10, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Planungsziel:
Der Vorhabenträger und Eigentümer der Biogasanlage Dürrröhrsdorf beabsichtigt diese zu erweitern, da es aufgrund einer Gesetzesnovellierungen (EEG) zwingend erforderlich ist, zusätzliche Komponenten für den Weiterbetrieb der Biogasanlage zu installieren und zu errichten damit die Produktion von Biogas den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wesentliches Ziel ist die Erzeugung und der Verkauf von Energie aus Biogas sowie die Produktion von erneuerbaren Gasen wie z. B. Biomethan, Kohlendioxid, Wasserstoff usw. Neben dem Weiterbetrieb der Biogasanlage sowie der Schaffung von zusätzlicher Gärrestlagerkapazität soll die Errichtung und der Betrieb folgender Anlagen möglich sein:
| - | Anlagen zur Aufbereitung von Biogas, Elektrolyse, Methanisierung usw. |
| - | Betankung/Tankstelle für Strom, Biomethan, CNG, LNG, Wasserstoff usw. |
| - | Wärmespeicher, Stromspeicher, Batteriespeicher usw. |
| - | Anlagen zur Aufbereitung von Gärresten, |
| - | Solarenergieanlagen an und auf Gebäuden |
und der dazugehörigen peripheren Komponenten.
Neben mehreren Änderungen innerhalb des gültigen B-Plan-Gebiets ist eine Erweiterung um 585 m² im Südosten vorgesehen. Diese befindet sich innerhalb des im Flächennutzungsplan festgesetzten Sondergebietes.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen und Durchführung des B-Planverfahrens.
Durch die heutige Bekanntmachung wird den Bürgerinnen und Bürgern der Beginn des Verfahrens eröffnet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Diese wird zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gegeben.