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Wesenitztaler Landbote – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Am Dienstag, dem 25.08.2026, 19:00 Uhr fand die siebente öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Rathaus, Ratssaal, Hauptstraße 122, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach, statt.

Tagesordnung: -öffentlich-

TOP 1

Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister

TOP 2

Kenntnisnahme Protokoll

TOP 3

Bericht des Bürgermeisters

TOP 4

Anfragen der Gäste an den Bürgermeister

TOP 5

B-Plan „Sondergebiet Biogas Dürrröhrsdorf“ 2. Änderung –

Aufstellungsbeschluss

TOP 6

Vergabe von Bauleistungen - Barrierefreier Ausbau von drei Bushaltestellen –

Beschluss

TOP 7

Vergabe Lieferung von Brandschutzbekleidung für den Innenangriff –

Beschluss

TOP 8

Vorstellung der Betriebskostenabrechnung 2025 der Kindertagesstätten in der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach

TOP 9

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen –

Beschlüsse

TOP 10

Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher

Im Anschluss folgt ein nichtöffentlicher Teil.

Es wurden folgende Beschlüsse gefasst (öffentlich).

Beschluss Nr.: 46/2026

Der Gemeinderat beschließt nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas Dürrröhrsdorf“.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.

Vorhabenträger:

Steffen Silze Biogasanlage, Porschendorfer Str. 10, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach

Planungsziel:

Der Vorhabenträger und Eigentümer der Biogasanlage Dürrröhrsdorf beabsichtigt diese zu erweitern, da es aufgrund einer Gesetzesnovellierungen (EEG) zwingend erforderlich ist, zusätzliche Komponenten für den Weiterbetrieb der Biogasanlage zu installieren und zu errichten damit die Produktion von Biogas den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wesentliches Ziel ist die Erzeugung und der Verkauf von Energie aus Biogas sowie die Produktion von erneuerbaren Gasen wie z. B. Biomethan, Kohlendioxid, Wasserstoff usw. Neben dem Weiterbetrieb der Biogasanlage sowie der Schaffung von zusätzlicher Gärrestlagerkapazität soll die Errichtung und der Betrieb folgender Anlagen möglich sein:

-

Anlagen zur Aufbereitung von Biogas, Elektrolyse, Methanisierung usw.

-

Betankung/Tankstelle für Strom, Biomethan, CNG, LNG, Wasserstoff usw.

-

Wärmespeicher, Stromspeicher, Batteriespeicher usw.

-

Anlagen zur Aufbereitung von Gärresten,

-

Solarenergieanlagen an und auf Gebäuden

und der dazugehörigen peripheren Komponenten.

Neben mehreren Änderungen innerhalb des gültigen B-Plan-Gebiets ist eine Erweiterung um 585 m² im Südosten vorgesehen. Diese befindet sich innerhalb des im Flächennutzungsplan festgesetzten Sondergebietes.

Der Vorhabenträger trägt die Kosten für die Erstellung der Planunterlagen und Durchführung des B-Planverfahrens.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wird darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer zweiwöchigen Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren kann.

Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.

Beschluss Nr.: 47/2026

Der Gemeinderat beschließt die Erteilung des Zuschlages für Bauleistungen im Straßenbau für das o.g. Bauvorhaben an folgende Firma zu vergeben:

STRABAG AG Direktion Sachsen / Thüringen,

Bereich Ostsachsen Gruppe Sächsisches Bergland, Gewerbering 7 a

01744 Dippoldiswalde

mit einer Auftragssumme in Höhe von 262.503,60 €.

Die Deckung der Mehrkosten i.H.v. bis zu 38.000 EUR soll aus einem erhöhtem Fördermittelbetrag und aus der Maßnahme 200 (Bushaltestelle Dresdner Straße Wilschdorf) erfolgen.

Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 48/2026

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Lieferung von Brandschutzbekleidung für den Innenangriff an die Firma:

G. B. S. Handelsgesellschaft GmbH

Zur Hagelschonung 2

14974 Ludwigsfelde

in Höhe von 64.897,36 EUR (brutto).

Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Beschluss Nr.: 49/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 300,00 €.

Der Beschluss wird mit 10 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Aufgrund des § 20 der SächsGemO waren 2 Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Namentliche Benennung:

Bürgermeister Herr Michael Steglich

Herr Robin Steglich

Beschluss Nr.: 50/2026

Der Gemeinderat beschließt die Annahme von Geldspenden in Höhe von 650,00 €.

Der Beschluss wird mit 12 Ja-Stimmen, einstimmig, gefasst.

Hauptamt