Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter aufgepasst: Ab dem 1. August 2023 müssen auch Abgänge in der HI-Tier-Datenbank gemeldet werden. Die gesetzliche Grundlage dieser neuen Meldepflicht sind die Regelungen des Tiergesundheitsrechtsaktes der EU.
Bisher mussten Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter jährliche Stichtagsmeldungen vornehmen und den Zugang von Tieren für ihren Betrieb melden. Ab sofort müssen sie auch den Abgang von Tieren aus ihrem Betrieb innerhalb von 7 Tagen bekanntgeben.
Weitere Informationen sowie ein Merkblatt hierzu finden Sie auf der Homepage der Stadt Dessau-Roßlau sowie auf der Homepage des Landeskontrollverband Sachsen-Anhalt e.V. Für Fragen können Sie sich gern an das Gesundheitsamt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, wenden.