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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 11/2022
Aus dem Rathaus
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Stadt erhält Zuwendungsbescheid über drei Millionen Euro

Hannes Wolf, Geschäftsführer der Stadtmarketinggesellschaft, Anita Steinhart, Projektleiterin strategische Stadtentwicklung und Oberbürgermeister Robert Reck (v. l.) mit dem Zuwendungsbescheid aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“. Foto: Stadt Dessau-Roßlau

Einen Zuwendungsbescheid über 3.149.011,62 Euro erhielt Oberbürgermeister Robert Reck aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Damit ist Dessau-Roßlau eine von 238 Kommunen aus ganz Deutschland, die bei der Entwicklung ihrer Innenstädte und Ortskerne über dieses neu aufgelegte Bundesprogramm gefördert werden.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, mit dieser Förderung die Innenstadt in Dessau zu stärken und damit den aktuellen Entwicklungen aktiv gegenzusteuern. Über die Förderung aus dem Bundesprogramm freue ich mich sehr. Wir haben jetzt die Chance und die finanziellen Mittel, innovative Projekte umzusetzen und neue Wege für unsere Stadt zu gehen“, fasst Oberbürgermeister Robert Reck zusammen.

Die Stadt Dessau-Roßlau ist angesichts der Geschäftsschließungen in den zwei innerstädtischen Einkaufzentren, gepaart mit den vielen Laden- und Gewerbeleerständen im Dessauer Zentrumsbereich in besonderer Weise vom Strukturwandel des innerstädtischen Einzelhandels betroffen. Ohne die erfolgreiche Ansiedlung von neuen Funktionen drohen eine Verödung und der Verlust des identitätsstiftenden Charakters der Dessauer City für die Einwohner und Gäste der Stadt.

Vor diesem Hintergrund bekundete die Stadt im Herbst letzten Jahres zunächst das Interesse an einer Teilnahme an dem Bundesprogramm. Nach einer Vorprüfung durch den Fördermittelgeber wurde die Stadt Dessau-Roßlau im November 2021 in die Liste der förderfähigen Kommunen aufgenommen. Am 02.02.2022 fasste der Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau den einstimmigen Beschluss, Fördermittel aus dem Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beantragen.

Mit den bewilligten Mitteln unterstützt der Bund die verschiedenen beantragten Maßnahmen zu 90 Prozent. So soll durch die Stadtmarketinggesellschaft zunächst eine NeuSTADT-Agentur gebildet werden, die das Zentrumsmanagement für die Dauer des Projektzeitraums übernimmt. Die NeuSTADT-Agentur wird noch in diesem Jahr ihre Arbeit beginnen. Sie soll u.a. über Kommunikation, Veranstaltungen, Serviceleistungen, Bespielung des öffentlichen Raumes und die Initiierung von Dialogreihen mit verschiedenen Akteuren zur Belebung der Innenstadt beitragen.

Um speziell auch die Ideen junger Stadtmacher in die Stadt zu holen, führt die Hochschule-Anhalt mit Hilfe des Programms von Frühjahr 2023 bis 2025 spezielle Semesterprojekte durch.

Ziel ist die Beseitigung von Leerstand, beispielsweise durch die temporäre Förderung der Anmietung von leerstehenden Räumen für neue Nutzungsideen.

Auch eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung von großflächigen Immobilien mit Beratungsleistungen für interessierte Eigentümer soll im Rahmen des Förderprojektes umgesetzt werden.

Die Überlegung zur Realisierung eines Kreativ- und Kulturzentrum mit einem attraktiven zentrumsnahen Mix an bisherigen und neuen Kultur-, Kreativ und Bildungsangeboten ist ein weiterer Baustein, der ebenfalls der Innenstadtbelebung dienen soll.

Zudem sollen begleitende Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des „Wohlfühlklimas“, wie Trinkwasserbrunnen, Beschattungs-, Begrünungs- oder Spielelemente an zentralen Spots im Innenstadtbereich umgesetzt werden.

Projektzeitraum: Oktober 2022 bis 31. August 2025

Gesamtinvestition: 3.498.901,80 EURO, davon Förderung: 3.149.011,62 EURO = 90 Prozent

Eigenanteil Stadt: 349.890,18 EURO = 10 Prozent

Nähere Informationen zum Programm auf der Website des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren".