Die Stadt Dessau-Roßlau beabsichtigt, die Entwicklungssatzung des „Kasernengelände Kochstedt“ großteilig aufzuheben, da alle Maßnahmen bis auf den Bau des Wendehammers abgeschlossen sind.
Die Schlussabrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber ist erfolgt. Da die beschlossenen Ziele in großen Teilen des Gebiets bereits erreicht sind, ist die Satzung nach §169 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zumindest teilweise aufzuheben. Die Öffentlichkeit ist gemäß §3 BauGB möglichst frühzeitig über Planungen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten. Außerdem ist ihr auch „Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“ (vgl. §3 Abs.1).
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Kasernengelände Dessau-Kochstedt“ war als langjähriger und nachhaltiger Prozess geplant und kann heute zusammenfassend als erfolgreiche Neuordnung und Instrument zur Entwicklung von Wohnraum betrachtet werden.
Seit der Bekanntmachung der Entwicklungssatzung im November 1994 konnten auf dem ca. 68 Hektar großen ehemaligen Kasernengelände zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden. Vor allem aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum und neuen Wohnformen in den 1990er Jahren entschied sich die Stadt bewusst gegen eine gewerbliche Nutzung und für eine bestandsorientierte und ressourcensparende Reaktivierung des Bereichs als Wohnbaufläche. Um den Bedarfen breiter Bevölkerungsschichten gerecht zu werden, wurden Wohnformen vielfältig gemischt. Ebenfalls neu strukturiert wurde die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, sodass diese den Bedarfen einer modernen Wohnsiedlung entspricht. Insgesamt wurden aus dem Förderprogramm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ und aus Eigenmitteln und Einnahmen rund 42,65 Mio. € in die Waldsiedlung Kochstedt investiert.
Mit Rechtskraft der Teilaufhebung der Satzung für das Entwicklungsgebiet entfallen einerseits die besonderen Genehmigungspflichten aus dem Baugesetzbuch, insbesondere für Grundstücksverkäufe, Grundschuldbestellungen und Bauvorhaben in dem betroffenen Bereich. Andererseits entfällt auch die Möglichkeit zum Abschluss von Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt als Voraussetzung für die Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungen im Entwicklungsgebiet, dessen Grenzen in der beiliegenden Übersichtskarte erkennbar sind.
Der Stadtrat entscheidet abschließend über die Teilaufhebung. Woraufhin anschließend die Satzung mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt gültig wird. Im Detail setzen mit Rechtskraft der Teilaufhebung der Satzung (ab voraussichtlich Anfang 2027) dann folgende Vorgänge ein:
1. Vereinbarungen für steuerliche Vergünstigungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gebäuden nach § 7h, § 10f und § 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) können nach der Satzungsaufhebung nicht mehr abgeschlossen werden.
Steuerpflichtige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die Baumaßnahmen planen, können entsprechende Bescheinigungsverträge nur noch vor Satzungsaufhebung abschließen. Eine steuerliche Begünstigung für die Maßnahmen kann jedoch nur dann erfolgen, wenn die Baumaßnahmen auch vor Satzungsaufhebung begonnen werden. Der Bescheinigungsvertrag muss vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen werden. Sollten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen geplant sein bzw. werden, wird eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung empfohlen.
2. Nach der Teilaufhebung der Entwicklungssatzung wird die Stadtverwaltung veranlassen, dass die Entwicklungsvermerke in den entsprechenden Grundbüchern gelöscht werden. Dieser Vorgang ist für die betroffenen Grundstückseigentümer kostenfrei.
3. Die Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen oder Rechtsvorgänge im Grundstücksverkehr durch die Stadt nach § 144 Baugesetzbuch aufgrund von § 169 Abs. 1 Nr. 3 BauGB entfällt nach der Teilaufhebung der Satzung und nach erfolgter Löschung der Entwicklungsvermerke in den Grundbüchern.
Zur Beantwortung von Fragen können sich Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gern bei den nachfolgenden Mitarbeiterinnen vom Amt für Wirtschaft und Stadtplanung melden:
Ansprechpartnerinnen:
Frau Natalie Lakotta
Tel. 0340/204-1461
E-Mail: natalie.lakotta@dessau-rosslau.de
Frau Cathleen Schmidt
Tel. 0340/204-2069
E-Mail: cathleen.schmidt@dessau-rosslau.de