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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Interessenbekundungsverfahren zur Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Personen in der Stadt Dessau-Roßlau

Die Stadt Dessau-Roßlau, vertreten durch das Amt für Soziales und Integration, sucht ab 01.01.2026 eine neue Unterkunft bzw. Unterkünfte zur Anmietung für die vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Personen.

Die Stadt Dessau-Roßlau sucht Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet Dessau-Roßlau, die keine umfangreichen Umbauarbeiten erfordern. Es kann sich aber auch um Räumlichkeiten handeln, die in der Vergangenheit zu Beherbergungszwecken oder zu sozialen Zwecken genutzt wurden sowie andere geeignete Objekte, die sich in einem guten Zustand befinden.

Ziel dieses Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung,

-

ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt,

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welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und

-

welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.

Es werden geeignete Vermieter bzw. Investoren gesucht, die den Bedarf decken können (siehe Anlage Anforderungen). Die Ausstattung der Unterkunft/die Unterkünfte übernimmt die Stadt Dessau-Roßlau, Amt für Soziales und Integration. Die wirtschaftliche Betreibung, einschließlich der in der Unterkunft/den Unterkünften zu erbringenden sozialen Unterstützungen und Dienstleistungen soll von der Stadt Dessau-Roßlau in Folge an Dritte beauftragt werden. Sofern ein Vermieter gleichzeitig ein künftiger Betreiber sein möchte, ist die Abgabe eines Betreuungskonzeptes hilfreich.

Der Mietpreis sollte dem zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Mietspiegel entsprechen.

Zur Absicherung der zukünftigen Vermieter und der Stadt Dessau-Roßlau als Mieter soll ein Vorvertrag geschlossen werden, in dem alle wichtigen Details festgeschrieben werden. Die Vermietung von ggf. zur Unterkunft gehörenden Parkplätzen für das Betreiberpersonal erfolgt direkt mit dem jeweilig zukünftigen Betreiber.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um keine Vergabe handelt und das aus dem Verfahren heraus kein Auftrag zu erwarten ist. Die Teilnahme ist freiwillig und die Interessenten sind nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden.

Sollten Sie Interesse an der Bereitstellung einer geeigneten Immobilie haben, teilen Sie uns bitte Folgendes mit:

1.

Über welche Art der Unterbringungsmöglichkeit verfügen Sie (z. B. Mehrfamilienhaus, Wohnblock, Aufgang)

2.

Vollständige Adresse der angebotenen Immobilie sowie verbindliche Kontaktdaten für die Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen/Rückfragen

3.

Wie viele Wohneinheiten können Sie anbieten? Bitte geben Sie die Anzahl der Wohnräume und die Wohnungsgrößen an.

4.

Wurde die Immobilie bereits als Beherbergungsobjekt genutzt?

5.

Wie viele Personen könnten in der Unterkunft untergebracht werden?

6.

Wie ist die infrastrukturelle Ausstattung der Immobilie?

7.

Ab wann bestünde die Nutzungsmöglichkeit?

8.

Für welchen Zeitraum könnten Sie das Unterbringungsangebot gewähren?

9.

Darstellung zur Vorstellung zum Mietpreis (Nettokaltmiete, Betriebskosten)

10.

Bestands-/Planunterlagen, Lagepläne, Infrastruktur

Sollten Sie zusätzlich Interesse als Betreiber haben, teilen Sie uns bitte Folgendes mit:

Vorstellung des Trägers (u. a. Organisation, Rechtsform, Kontaktdaten, Leitbild, Aufgabenspektrum, pädagogischen/therapeutischen Grundhaltungen)

Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder ähnliches zum Nachweis Befähigung zur Berufsausübung

Zielgruppe

Zielsetzung

Leistungsumfang und inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe,

Beschreibung des Projektes bzw. des Angebotes sowie der Tagesstruktur, Hausordnung (Methodik)

Aufnahme-/Ausschlusskriterien, Beschreibung des Aufnahmeverfahrens

Krisenintervention/Konfliktmanagement

Räumliche und sächliche Ausstattung (soweit vorhanden), Lage und Infrastruktur

Personalbedarf und Qualifikation

Rufbereitschaft

Vernetzung und Kooperationen mit vorhandenen Versorgungssystemen sowie sozialen Einrichtungen und Diensten vor Ort

Qualitätssicherung und -entwicklung

Dokumentation, Berichtswesen

Ihre Interessenbekundung mit den vorgenannten Angaben richten Sie bitte bis zum 24.01.2025 formlos an das Amt für Soziales und Integration, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau oder per E-Mail an sozialamt@dessau-rosslau.de

Nach Ablauf der Abgabefrist werden alle Interessenbekundungen geprüft und bei Bedarf einzelne Klärungsgespräche geführt. Auch sollen Besichtigungen der angebotenen Objekte durchgeführt werden.

Die Interessenten verpflichten sich, alle Informationen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens vertraulich zu behandeln. Es dürfen an Dritte keine Informationen weitergegeben werden.

In Abhängigkeit von den übermittelten Interessenbekundungen und den vorgeschlagenen Konzepten wird es bei einer möglichen vergabefreien Anmietung zu weiterführenden Gesprächen mit den geeigneten Interessenten kommen. Ansonsten wird ein entsprechendes Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Die Bekanntmachung dient dazu, eine möglichste große Anzahl an Vermietern/Investoren zu erreichen, die die Aufgabenstellung erfüllen könnten. Kosten werden für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren nicht erstattet.

Anforderungen an die Unterkunft und den Betrieb für wohnungslose Personen zur vorübergehenden Unterbringung

1.

Lage und Standort

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Nähe zu den sozialen Hilfsangeboten in der Stadt Dessau-Roßlau wie z. B. Bahnhofsmission, Franztreff, Rosseltreff, Dessauer Tafel bzw. Sicherstellen der Erreichbarkeit durch ÖPNV

-

mindestens auch öffentliche Verkehrsanbindung zur Erreichbarkeit von Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten usw.

-

Unterkünfte sollten nicht in unmittelbarer Nähe zu Spielplätzen, Schulen, Kitas, reinen Wohnsiedlungen (Einfamilienhäusern) gelegen sein

-

Unterkünfte sollten möglichst nicht in unmittelbarer Nähe zu Gewässern oder Bahnschienen gelegen sein

2.

räumliche Anforderungen und Ausstattung (Mindeststandards entsprechend den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (https://www.bagw.de)

a)

Einzelunterkünfte (1-Raum-Wohnungen)

für Männer, Frauen und psychisch Auffällige

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ein hinreichend großer Raum (1-Bettzimmer oder max. 2-Bettzimmer)

-

Beheizbarkeit im Winter

-

einfache Kochstelle oder Zugang zum Gemeinschaftsraum Küche

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notdürftige bzw. schlichte Möblierung: je Bewohner/in 1 Bett, 1 Schrank oder Kommode, 1 Stuhl, sofern kein Gemeinschaftsraum Küche 1 kleiner Kühlschrank/Kühlmöglichkeit

-

Beleuchtung/ Stromanschluss für elektrische Kleingeräte

-

möglichst barrierearm

-

für die BewohnerInnen müssen abschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sein

-

Raum für Beratungsgespräche

-

in Notfällen muss es für die BewohnerInnen eine schnelle, kostenlose und einfache Möglichkeit geben, Hilfe anzufordern

Platzbedarf: 5 für Frauen, 5 für psychisch Auffällige, 17 für Männer

für pflegebedürftige Wohnungslose:

-

BewohnerInnen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Bettruhe erfordern,

dürfen nicht in Mehrbettzimmern untergebracht werden

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Arztbesuche sowie die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste sollen für die BewohnerInnen ohne unzumutbaren Aufwand möglich sein

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die Unterkunft sollte weitest möglich barrierefrei sein

-

Zimmer ca. 20 qm pro Person zzgl. eigenem Bad/Dusche, WC

-

nach Möglichkeit ein Gemeinschaftsbad mit Pflegewanne und Personenliftern

-

externes oder internes Notrufsystem für Bewohner

Platzbedarf: 5

b)

Gemeinschaftsunterkunft

Eine Gemeinschaftsunterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass die Aufteilung der Räume der Zimmeranordnung eines Beherbergungsobjektes entspricht oder ähnlich ist. Die Zimmer können je nach Größe als Einzel- oder Mehrbettzimmer genutzt werden. Sanitäranlagen (Dusche, Toilette) können zur gemeinschaftlichen Nutzung sein. Sie sind für Damen und Herren getrennt vorzuhalten. Die Küche dient ebenfalls der gemeinschaftlichen Nutzung. Die Anzahl der Sanitäranlagen und Küchen richtet sich nach der Zahl der Bewohner.

Eine geschlechtsspezifische Nutzung von Sanitäranlagen bedarf der Trennung durch abschließbare Kabinen zur Wahrung und zum Schutz der Intimsphäre.

Platzbedarf: 22 Plätze (davon 5 für Frauen 17 für Männer) und 8 Notschlafplätze

b)

Notunterkunft/ Übernachtungsplatz

-

Es muss jeweils ein Übernachtungsplatz einschließlich einer Mindestausstattung und der Möglichkeit zur Körperpflege zur Verfügung gestellt werden.

-

Zusätzlich ist für jeden Übernachtungsplatz ein Schließfach zur Verfügung zu stellen.

Platzbedarf: 8 Plätze (davon 6 für Männer/2 für Frauen)

Achtung: Insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes ist die Kapazität der Übernachtungsstätten/Notunterkunft (Nachtschlafplätze) bei Bedarf zu erhöhen.

3.

hygienische Anforderungen

Die Unterkünfte müssen sauber und gepflegt sein und den Bewohnern sanitäre Anlagen zur Verfügung stellen. Es sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Wäsche der Bewohner gewaschen und getrocknet werden kann.

Es müssen Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung stehen.

Eine Grundreinigung (inklusiv Bettdecke und Kissen) erfolgt grundsätzlich nach jedem Auszug durch den Betreiber.

Sofern die Mitnahme von Haustieren gestattet ist, sind gesonderte Regeln zu treffen.

4.

Sicherheitsanforderungen

Die Unterkünfte müssen brandschutztechnisch und baulich sicher sein und den Bewohnern ausreichend Schutz bieten. Die Unterkunft sollte über einen Wachschutz verfügen.

Der Schutz von Leib und Leben muss gewahrt sein. Hierzu bedarf es eines Schutzkonzepts (welches die Bewohner/innen vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt schützt).

5.

Würde der Bewohner

Die Unterkünfte müssen die Grundrechte der Bewohner achten und den Bewohnern einen gewissen Grad an Privatsphäre und Selbstbestimmung ermöglichen. Die Unterbringung der Personen erfolgt in Selbstversorgung.

6.

Zugang und Organisation

a)

Einzelunterkünfte oder Gemeinschaftsunterkunft

-

Die Unterkunft steht an allen Tagen in der Woche 24 Stunden für die Nutzung zur Verfügung.

-

Die Aufnahme in die Unterkunft kann nur unter Vorlage einer Einweisung der Stadt Dessau-Roßlau erfolgen.

-

Es ist sicherzustellen, dass die Bewohner 24 Stunden einen Ansprechpartner haben (nur Wachschutz ist nicht ausreichend).

-

Soweit die Personen über kein eigenes Einkommen verfügen oder nicht im Bezug von Sozialleistungen stehen sollen zur Notversorgung bei Bedarf Lebensmittel und Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Diese Sachleistungen sollen i.d.R. aus Spenden zur Verfügung gestellt werden und kostenfrei an die wohnungslosen und oft mittellosen Nutzer der Unterkunft weitergereicht werden.

b)

Notunterkunft

-

Die Übernachtungsstätte soll an allen Tagen in der Woche in der Regel täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr am Folgetag für die Nutzung zur Verfügung stehen.

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Außerhalb der Sprechzeiten des Amtes für Soziales und Integration der Stadt Dessau-Roßlau können die Übernachtungsplätze auch ohne schriftliche Einweisung (Nutzungs- und Gebührenbescheid) belegt werden.

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Vom Auftragnehmer ist das Verlassen der Übernachtungsstätte durch die untergebrachten Personen am Folgetag durchzusetzen.

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Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verstößen, insbesondere wenn die Person gewalttätig ist und damit Gefahr für Leib und Leben anderer einhergeht, ist die Aufnahme in den Übernachtungsplatz vom Auftragnehmer zu untersagen bzw. eine Anordnung zum Verlassen des Übernachtungsplatzes durchzusetzen.

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Die Aufnahme der wohnungslosen Personen in die Übernachtungsstätte soll in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr von einem Sozialarbeiter begleitet werden.

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Soweit die Personen über kein eigenes Einkommen verfügen oder nicht im Bezug von Sozialleistungen stehen sollen zur Notversorgung bei Bedarf Lebensmittel und Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Diese Sachleistungen sollen i.d.R. aus Spenden zur Verfügung gestellt werden und kostenfrei an die wohnungslosen und oft mittellosen Nutzer der Unterkunft weitergereicht werden.

c)

Personal

Für die sozialarbeiterische Unterstützung muss der/die dafür eingesetzte Mitarbeiter/in mindestens über einen Fachhochschulabschluss oder Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Soziale Arbeit oder Erziehungs- und Bildungswissenschaften oder eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Sofern ein/e zweiter Mitarbeiter/in gemäß Konzept des Bieters erforderlich ist, muss ein Nachweis über mehrjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich erbracht werden.

Es ist sicherzustellen, dass in den Unterkünften 24 Stunden ein/e Ansprechpartner/in für die Bewohner (zusätzlich zum Wachschutz) zur Verfügung steht.

Die sozialarbeiterische Unterstützung sollte regulär werktags (inkl. Samstag) ggf. im Schichtdienst möglichst viele Stunden je Tag vor Ort abdecken, um eine größtmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Der Wachschutz, der explizit für Kriseninterventionen ausgebildet sein sollte, soll von 17.00 Uhr bis 10:00 Uhr über 17 Stunden vor Ort sein. Der Pförtner (für den Einlass) hingegen soll max. von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr anwesend sein. Der Wachschutz ist demzufolge zusätzlich zum Betreuungspersonal vorzuhalten. Das Vorhalten eines Wachschutzes ist abhängig vom Personenkreis und des Konzeptes des Betreibers.

Aufgaben der Stadt Dessau-Roßlau

Gemäß §§ 1 ff. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt für die Stadt Dessau-Roßlau als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Die Einweisung zur vorübergehenden Unterbringung erfolgt über das Amt für Soziales und Integration als Unterbringungsbehörde. Die hoheitliche Aufgabe des Einweisungs-, Umsetzungs- und Ausweisungsrechtes verbleibt bei der Stadt Dessau-Roßlau (Verantwortung für die Belegung der Unterkünfte).

Die ordnungsrechtliche Unterbringung als Notversorgung soll mit einem Netz niedrigschwelliger Angebote zur Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit und menschenwürdigen Versorgung von Einzelpersonen, unabhängig von Geschlecht und ihrer Nationalität mit einer übergangsweisen Mindestversorgung beitragen.

Die wesentliche Aufgabe der Wohnungslosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

Die Stadt Dessau-Roßlau regelt die Benutzung der Unterkünfte und die Gebühren per Satzung.

Aufgaben der künftigen Betreiber, des künftigen Betreibers

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Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes, Aufgabenschwerpunkte: Leitung und Verwaltung der Unterkunft

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Der Betreiber stellt das erforderliche Personal.

-

Durchsetzung der Ordnung, Sicherheit und Reinigung

Die Leistungen sind entsprechend der Anforderungen an die Gebäude-, Glas- und Wäschereinigung sowie den Wachschutz und Objektservice durch den Betreiber sicherzustellen. Für die tägliche Grundreinigung der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten ist die Betreiberin/der Betreiber verantwortlich. Eine Grundreinigung (inklusiv Bettdecke und Kissen) erfolgt grundsätzlich nach jedem Auszug.

-

Der Betreiber erstellt Hausordnungen.

-

Soziale Unterstützung und Dienstleistungen – Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu allen örtlichen Hilfen und sozialen Angeboten, insbesondere:

Hilfestellungen bei der Regelung des Zusammenlebens, Einflussnahme auf die Körperhygiene und die Gesundheit, Aufnahme und Koordinierung von Hilfebedarfen der untergebrachten Personen

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Netzwerkarbeit mit den Trägern und Einrichtungen

-

Der Betreiber bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten den untergebrachten Personen auf freiwilliger Basis Beschäftigungsmöglichkeiten an.

-

eventuell Entgegennahme der Nutzergebühr (wird im Rahmen der Satzungsänderung geregelt)

-

je nach Objekt ggfs. Haftungsübernahme und Verkehrssicherungspflicht

Personenkreis

1.

Unterkünfte für ein vorübergehendes gemeinschaftliches Wohnen für wohnungslose alleinstehende Menschen

a)

räumlich getrennte Unterbringung von Frauen und Männern

Personen, die wohnungslos sind oder vor nicht zu verhinderndem Wohnraumverlust stehen/oder sich in vergleichbaren Lebenslagen befinden und nicht in der Lage sind, aus eigner Kraft Angebote der regulären sozialen Hilfen und Versorgung aufzusuchen und zu nutzen. Sie sind in der Regel

ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung

ohne jegliche Unterkunft

in Behelfsunterkünften (Baracken, Wohnwagen, Gartenlauben)

vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommen sind und wollen nicht mehr freiwillig obdachlos sein.

Ziele der Unterbringung:

Die Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen stellen eine Notunterkunft für die Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit dar und eine längerfristige Nutzung durch die Bewohner ist nicht vorgesehen. Eine Übernahme des Mietvertrages durch den/die Bewohner/in ist unter bestimmten Voraussetzungen (nicht) möglich.

b)

Unterbringung von psychisch Auffälligen

-

erwachsene, psychisch kranke Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind (Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten § 67 SGB XII)

-

die Krankheitseinsicht sowie die Einsichtsfähigkeit in ihre psychiatrische Behandlungsbedürftigkeit sind oft nicht vorhanden bzw. eingeschränkt

-

Ablehnung des psychiatrischen Hilfesystems durch die wohnungslosen Menschen

Ziele der Unterbringung:

Vorrangiges Ziel ist die Schaffung von annehmbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für psychisch kranke Menschen, die ihre Wohnungslosigkeit aus eigener Kraft nicht überwinden können und denen in der Wohnungslosigkeit keine krankheits- und leidensgerechte Hilfe geboten werden kann.

Den Betroffenen soll unaufdringliche qualifizierte psychiatrische Hilfe zur Seite gestellt werden, ohne einen explizit rehabilitativen Anspruch zu verfolgen. Der Betroffene soll krankheitsgerechte Lebensbedingungen vorfinden und in seinen Eigenarten und Auffälligkeiten begleitet werden. Das Hilfeangebot soll psychisch stabilisierend wirken und eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern. Krisen sollen schon im Vorfeld erkannt werden, damit adäquat reagiert und interveniert werden kann. Die Dauer des Aufenthalts orientiert sich am Einzelfall. Grundsätzlich werden eine Stabilisierung des Lebensrhythmus, eine Förderung der Kontraktfähigkeit und ein Clearing der Perspektiven im Rahmen des Aufenthaltes angestrebt. Die psychiatrische Hilfe ist in erster Linie akzeptierend-begleitend ausgerichtet. Der rehabilitative Ansatz steht im Hintergrund, wird jedoch nicht ausgeschlossen. In der Regel findet spätestens nach drei Jahren eine Vermittlung in Rehabilitationsmaßnahmen oder andere angemessene Einrichtungen statt.

c)

Unterbringung von pflegebedürftigen Wohnungslosen

-

Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, bei denen frühere Leistungen ambulanter oder stationärer Einrichtungen nicht zur dauerhaften Wiedereingliederung geführt haben,

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Wohnungslose mit einem krankheitsbedingten höheren Pflege- und Betreuungsaufwand,

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Wohnungslose, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine längere Genesungsphase benötigen,

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Wohnungslose, die chronisch krank sind, ein ausgeprägtes Suchtverhalten aufweisen und/ oder psychisch erkrankt sind und nicht, oder nicht umgehend, in anderen Einrichtungen untergebracht werden können,

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Personen aus dem Kreis der Wohnungslosen, die in eine akute gesundheitliche Krise geraten sind

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mangelnde Akzeptanz und fehlende Identifikation der Zielgruppe für die Nutzung klassischer stationäre Pflegeeinrichtung

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Erkrankungen werden oft erst spät behandelt und verlaufen daher schwerer oder chronifizieren sich

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Vernachlässigung der Nachbehandlung nach Krankenhausaufenthalt

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erschwerter Zugang zum Versorgungssystem (fehlende Versicherung, Vermeidung Situation Wartezimmer, Terminvereinbarung und Termineinhaltung schwierig)

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fehlende Krankheitseinsicht, Ausgrenzungserfahrungen aufgrund mangelnder Hygiene und Scham, Angst vor einer Diagnose, Resignation

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ablehnende Haltung gegenüber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Pflegekasse (durch die nicht nachgewiesene Pflegestufe können sie nicht in einem Pflegeheim aufgenommen werden, diese Menschen erhalten damit keine Leistungen nach SGBXI und können ihren Rechtsanspruch auf vorrangige Leistungen nicht einlösen)

Ziele der Unterbringung:

Sicherung einer angemessenen und dauerhaften Unterkunft.

2.

Übernachtungsstätte/ Notunterkunft

Nutzungsberechtigt sind alleinstehende Personen, die aus einer akuten Notsituation heraus eine Unterbringungsmöglichkeit benötigen oder welche zur Abwendung von Gefahren sowie zur Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß SOG LSA der Einrichtung zugeführt werden.

Personen, die auf der Straße leben

Personen, die nicht in der Lage sind, essentielle Lebensbedürfnisse zu decken

Personen, die den Zugang zum Hilfesystem nicht finden

Ziele der Unterbringung:

Ziel ist es, akute Wohnungslosigkeit zu beseitigen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzusetzen. Für diese überwiegend mittelosen Personen soll dabei ein niedrigschwelliger Zugang zu einer Notversorgung mit Angeboten an Nahrung, Kleidung, Körperpflege und einer aktiven Vermittlung zu einer medizinischen Versorgung im Akutfall sichergestellt werden. Dazu sind Kooperationen mit den sozialen Trägern und Einrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau und der Stadt Dessau-Roßlau einzugehen.

Die Übernachtungsstätte stellt eine Notunterkunft für unvorhersehbare Notlagen dar und eine längerfristige Nutzung ist nicht vorgesehen.