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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 12/2025
Aus dem Rathaus
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Bestellung der Mitglieder des Integrationsbeirates der Stadt Dessau-Roßlau für die aktuelle Legislaturperiode des Stadtrates

Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in den Integrationsbeirat wurde um einen Monat verlängert.

Aufgabe des Integrationsbeirates ist die Wahrnehmung und Vertretung der Interessen und Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund in der Stadt Dessau-Roßlau. Er kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt Dessau-Roßlau berühren und wirkt insbesondere auf die chancengleiche Partizipation aller Bevölkerungsgruppen am Gemeinwesen hin.

Der Integrationsbeirat ist ein beratendes kommunales Gremium der Stadt Dessau-Roßlau. Er wirkt nach Maßgabe der bestehenden Satzung des Integrationsbeirates an den kommunalpolitischen Entscheidungen mit und berät und unterstützt mit seiner Kompetenz und Sachkenntnis den Stadtrat, dessen Ausschüsse und den Oberbürgermeister.

Nach der aktuellen Fassung der Satzung des Integrationsbeirates vom 05.10.2022 setzt sich der Beirat, gemäß § 4 Absatz 3, aus folgenden Mitgliedern zusammen:

1.

vier stimmberechtigte Einwohner/innen ab 18 Jahren mit Migrationshintergrund,

2.

jeweils ein stimmberechtigte/r Vertreter/in aus drei in Dessau-Roßlau wirkenden Organisationen der Integrationsarbeit,

3.

der/die ehrenamtliche Ausländerbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau,

4.

zwei vom Ausschuss für Gesundheit, Bildung und Soziales zu bestimmende Stadträte,

5.

einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege,

6.

als Vertreter für den Oberbürgermeister eine/ein beauftragte/r Mitarbeiter/in der Verwaltung.

Wer Interesse an der Mitgliedschaft im Integrationsbeirat werden, richtet seine schriftliche Bewerbung bitte bis zum 15.01.2026 an:

Dezernat für Soziales, Bildung,

Jugend und Senioren

Zerbster Straße 4

06844 Dessau-Roßlau