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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 13/2023
Aus dem Rathaus
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Sonstiges

Zwischenstand 15.11.2023

Die Regionalversammlung beschloss am 03.03.2023 (Beschluss-Nr. 04/23) einen neuen Sachlichen Teilplan für die Windenergienutzung aufzustellen. Bis 31.05.2023 hatten alle Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Gelegenheit, Anregungen, Bedenken und Hinweise zu äußern, die bei der Erarbeitung des 1. Entwurfes zum Plan berücksichtigt werden. Zur besseren Verständlichkeit wurde eine Arbeitskarte mit möglichst konfliktfreien, zukünftigen Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie veröffentlicht. Die Flächengröße wurde bewusst größer gewählt, damit im nachfolgenden Prüfverfahren letztendlich die bestmöglich geeigneten Flächen auf mindestens 2,3 % der Regionsfläche im Windplan festgelegt werden können.

Es gingen 1.520 Stellungnahmen mit 700 verschiedenen Anregungen, Bedenken, Einwänden und Hinweisen ein. Zum Beispiel wurden 123 Prüfaufträge für weitere Flächen bzw. Änderungsvorschläge erteilt. Alle Anregungen werden derzeit geprüft. Es erfolgt keine Beantwortung der eingereichten Stellungnahmen.

Im „Diskussionspapier zur Öffnung von Restriktionen durch den Naturschutz für den Ausbau regenerativer Energien“ wurde der Versuch unternommen, anhand fachlicher Kriterien die Landschaftsschutzgebiete daraufhin zu untersuchen, auf welchen Teilflächen die Errichtung von Photovoltaikfreiflächen- und Windenergieanlagen möglich wäre. Der Fläming wurde gewählt, da hier zahlreiche großflächige Landschaftsschutzgebiete vorhanden sind, deren unterschiedlichen Schutzziele und -zwecke betrachtet werden konnten. Damit sollte eine Basis für die vergleichbare Bewertung der Landschaftsschutzgebiete in Sachsen-Anhalt gelegt werden. In der Arbeitskarte 3 wurden mögliche Gebiete dargestellt, die aus naturschutzfachlicher Sicht für die Windenergienutzung geeignet erscheinen. Es handelt sich dabei nicht um raumordnerisch festgelegte Vorranggebiete! Dieses Arbeitsmaterial fließt in den Prüfprozess des Sachlichen Teilplans ein.

Parallel läuft die Umweltprüfung aller künftigen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie, die im Umweltbericht dokumentiert wird.

Erst nach Inkrafttreten der Änderungen des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt und des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt ist die Billigung des 1. Entwurfes durch die Regionalversammlung möglich, weil dann erst die Rechtsgrundlagen für die Planung vorliegen. Im Landesentwicklungsgesetz wird der Flächenbeitragswert für die Windenergie, den die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in Höhe von 2,3 % der Gesamtfläche zu erbringen hat, festgelegt. Die Ermöglichung der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ist aus Sicht der Planungsgemeinschaft erforderlich, um eine weitestgehend ausgewogene Verteilung der Vorranggebiete in der Planungsregion zu gewährleisten und den Waldeigentümern gleiche Chancen wie den Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen zu gewähren.

Mit Bekanntgabe des 1. Entwurfes erhalten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Plan und zum Umweltbericht. Die Bekanntmachung erfolgt in den Amtsblättern der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg und der Stadt Dessau-Roßlau. Alle Äußerungen werden erfasst, bewertet und durch die Regionalversammlung abgewogen. Das Ergebnis wird danach im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg veröffentlicht. Sollten danach keine wesentlichen Änderungen des 1. Entwurfes erforderlich sein, kann die Regionalversammlung den Plan beschließen. Ansonsten ist ein 2. Entwurf erforderlich. Mit Inkrafttreten des Windplans 2027 tritt der alte Sachliche Teilplan Windenergie aus dem Jahr 2018 außer Kraft und die neuen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie stehen für die Bebauung mit modernen Windenergieanlagen zur Verfügung.

Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, wann der 1. Entwurf durch die Regionalversammlung für die öffentliche Beteiligung gebilligt werden wird.

Köthen (Anhalt), 15.11.2023

Grabner
Vorsitzender