Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I Nr. 22 vom 08.05.2013 S. 1084) jede/r Einwohner/in Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einlegen kann. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
1. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
In Zusammenhang mit staatlichen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen können Sie der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
3. Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung zum Druck von Adressbüchern gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
4. Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 BMG widersprechen.
5. Übermittlung von Daten an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und unter 18 Jahren sind, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.
Personen, die mit der Erteilung einer oder sämtlicher vorgenannter Auskünfte nicht einverstanden sind, können dieses bei der
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
SG Bürgeramt
Zerbster Str. 4
06844 Dessau-Roßlau
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklären. Ein entsprechendes Formular kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter Bürgerservice/Formulare herunter-geladen werden (www.dessau-rosslau.de). Einwohner/innen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.
Dessau-Roßlau, Januar 2024