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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus
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Widerspruchsrecht zur Datenübertragung gemäß Bundesmeldegesetz

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I Nr. 22 vom 08.05.2013 S. 1084) jede/r Einwohner/in Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einlegen kann. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.

1. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

In Zusammenhang mit staatlichen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen können Sie der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

2. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

3. Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung zum Druck von Adressbüchern gemäß § 50 Abs. 5 BMG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

4. Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 in Verbindung mit § 42 Abs. 1 BMG widersprechen.

5. Übermittlung von Daten an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und unter 18 Jahren sind, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.

Personen, die mit der Erteilung einer oder sämtlicher vorgenannter Auskünfte nicht einverstanden sind, können dieses bei der

Stadt Dessau-Roßlau

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

SG Bürgeramt

Zerbster Str. 4

06844 Dessau-Roßlau

schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erklären. Ein entsprechendes Formular kann auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau unter Bürgerservice/Formulare herunter-geladen werden (www.dessau-rosslau.de). Einwohner/innen, die bereits in den Vorjahren eine derartige Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.

Dessau-Roßlau, Januar 2024

gez. Dr. Reck
Oberbürgermeister