Das Amt für Stadtfinanzen möchte daran erinnern, dass zum 15.02.2026 Grundsteuern, Hundesteuern sowie Gewerbesteuervorauszahlungen fällig werden.
Bei der Zahlung der Grundsteuer A + B bitten wir um Beachtung der ab 2025 verschickten Grundsteuerbescheide, aus denen sich häufig ein geänderter Grundsteuerbetrag zu den Vorjahren ergibt. Eventuell eingerichtete Daueraufträge bei Ihrer Bank zur Zahlung der Grundsteuer sind daher bitte auf die neuen Beträge zu korrigieren.
Um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten.
Bankverbindung:
| Kreditinstitut: | Stadtsparkasse Dessau |
| IBAN: | DE62 8005 3572 0030 0050 00 |
| SWIFT BIC: | NOLADE21DES |
Sofern künftig eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht wird, steht ein Vordruck unter Stadt Dessau-Roßlau Formulare Þ Formulare Stadtverwaltung zur Verfügung.
Die Abfallbeseitigungsgebühren und Straßenreinigungsgebühren werden erst am 15.04.2026 fällig.