Die Förderung auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie der Stadt Dessau-Roßlau zielt darauf ab, in den Ortschaften und Stadtbezirken der Stadt Dessau-Roßlau die Kultur, die Traditions- und Heimatpflege, aber auch das soziale Miteinander zu erhalten und zu fördern.
Anträge, die am 31.03.2023 (Stichtag//Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, das sie förderfähig sind, werden in die Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen.
Antragsformulare können unter der E-Mail: or-sbb@dessau-rosslau.de angefordert werden.
Wer wird gefördert?
| - | in der Ortschaft oder dem Stadtbezirk ansässige gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie anerkannte Glaubens- und Religionsgemeinschaften |
Auswärtige Antragsteller sind antragsberechtigt und zuwendungsfähig, soweit sich ihr Vorhaben auf das Gebiet der Ortschaft bzw. den Stadtbezirk bezieht.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich alle mit dem Projekt in direktem Zusammenhang stehenden Kosten. Ausgenommen sind:
| - | Speisen und Getränke |
| - | Büroausstattungen. |
Wie wird gefördert?
| Zuwendungsart: | Projektförderung |
| Finanzierungsart: | Anteilfinanzierung |
| Form der Zuwendung: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Wer entscheidet über die Förderung?
Ob eine Förderung erfolgt, entscheidet der Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat.
An wen ist der Förderantrag zu richten?
Der Förderantrag ist an den Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat zu richten.
Der Antrag ist hierzu zu o.g. Termin einzureichen bei:
Stadt Dessau-Roßlau
Referat des Oberbürgermeisters
Sachgebiet Ortschafts- und Stadtbezirksangelegenheiten
Markt 5
06862 Dessau-Roßlau