Titel Logo
Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ablauf von Nutzungszeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen Alten und Jonitz (Waldersee)

Auf den Friedhöfen Alten und Jonitz (Waldersee) sind die Nutzungszeiten folgender Gräber abgelaufen:

Friedhof Alten

Abteilung

A/F

(Erdfamilienstellen)

A/F/HW

(Erdfamilienstellen am Hauptweg)

A/F/MN

(Erdfamilienstellen Mauer Nord)

Friedhof Jonitz

Abteilung

D/UR

(Urnenwahlstellen)

B/F

(Erdfamilienstellen hinter der Kapelle)

NO/FHK

(Urnenwahlstellen hinter der Kapelle am Weg)

Diese Gräber werden beräumt und eingeebnet. Grabstellen mit laufendem Nutzungsrecht bleiben unberührt.

Laut § 31 (2) der Friedhofssatzung der Stadt Dessau-Roßlau sind die Nutzungsberechtigten der abgelaufenen Grabstellen verpflichtet, auf den Gräbern befindliche Grabmale und sonstige bauliche Anlagen (z. Bsp. Einfassungen) zu entfernen.

Laut § 32 (11) der vorgenannten Friedhofssatzung ist nach Ablauf der Nutzungszeit vom Nutzungsberechtigten eine Verzichtserklärung schriftlich bei der Friedhofsverwaltung abzugeben und die Grabstelle ist zu beräumen.

Die Beräumung der Grabmale und Grabstellen muss bis zum 31. Mai 2024 erfolgen.

Sollten nach diesem Termin noch Grabmale auf den entsprechenden Grabstellen vorhanden sein, veranlasst die Friedhofsverwaltung das Beräumen auf Kosten der Nutzungsberechtigten. Ein Anspruch zur Aufbewahrung der Grabmale besteht laut § 31 (2) der Friedhofssatzung der Stadt Dessau-Roßlau nicht.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Friedhofswesen der Stadt Dessau-Roßlau unter der Telefonnummer 0340 6400717 oder per Mail an Stadtpflege.Friedhofswesen@Dessau-Rosslau.de.