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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 4/2025
Aus dem Rathaus
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Standsicherheitsüberprüfung 2025

Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

Einmal im Jahr sind die Grabmale auf den Friedhöfen auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen, auf den kommunalen Friedhöfen im Stadtgebiet Dessau-Roßlau findet diese Prüfung in der Zeit vom 21.04.2025 bis voraussichtlich 25.04.2025 statt.

Gemäß § 30 Abs. 1 der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Dessau-Roßlau sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dauernd in würdigem und standsicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabnummernkarte.

Die Friedhofsverwaltung ist lt. § 30 Abs. 2 der o.g. Friedhofssatzung gemäß Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7. Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zur jährlichen Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale nach der Frostperiode verpflichtet. Ein Aufkleber auf einem mangelhaften Grabstein gilt als Hinweis auf die Standsicherheitsgefährdung. Mangelhafte Prüfergebnisse werden dem Nutzungsberechtigten bzw. dem Inhaber der Grabnummernkarte schriftlich durch die Friedhofsverwaltung mitgeteilt. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, baulichen Anlagen oder Teilen davon als gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabnummernkarte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. Bsp. Umlegen von Grabmalen) treffen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Friedhofswesen der Stadt Dessau-Roßlau unter der Telefonnummer 0340 6400717 oder per Mail an Stadtpflege.Friedhofswesen@Dessau-Rosslau.de.