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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 5/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen zu den aktuellen Lärmkarten

Gemäß § 47c Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist die Stadt Dessau-Roßlau im Rahmen der 4. Stufe der EU-Lärmkartierung verpflichtet, Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, das entspricht einer Verkehrsbelegung von 8.200 Kfz/Tag, zu erstellen. Dieser Schwellenwert zur Kartierungspflicht wird auf allen Bundesstraßen im Stadtgebiet auf einer Länge von 50 km, auf der Autobahn A 9 auf einer Länge von 10,5 km sowie auf insgesamt 15 km Gemeindestraßen erreicht. Zur Vermeidung von Lücken wurde immer der gesamte Straßenzug berücksichtigt.

Über den Abschluss und die Ergebnisse der Lärmkartierung wurde bereits im Ausschuss für Bürgeranliegen, öffentliche Sicherheit und Umwelt informiert. Hiermit soll jetzt die gemäß § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geforderte Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten erfolgen.

Die Lärmkarten einschließlich des dazugehörigen Berichts können im Internetauftritt der Stadtverwaltung Dessau-Roßlau unter dem Link

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/stadtentwicklung-und-umwelt/natur-und-umwelt/luft-laerm-energie.html

=> Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Lärmkarten sind beim Amt für Umwelt- und Naturschutz (' 0340 204-2883) erhältlich. Selbstverständlich besteht auch hier die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die 4. Stufe der EU-Lärmkartierung ist damit abgeschlossen - wie geht es nun weiter?

Die Stadt Dessau-Roßlau ist nunmehr gemäß § 47d Abs. 1 BImSchG verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 den bestehenden, vom Stadtrat am 17. Oktober 2018 beschlossen Lärmaktionsplan (BV/280/2018/III-83) fortzuschreiben. Das soll unter breiter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen.

Daher sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich an diesem Prozess aktiv und konstruktiv zu beteiligen.

Trotz der Realisierung einer Vielzahl von Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Umgestaltung Kavalierstraße und Albrechtsplatz, Fahrspurrückbau in der Albrechtsstraße, Überdeckung von Kopfsteinpflaster durch Asphalt, Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen, Durchfahrverbote für LKW) gibt es in Auswertung der jetzigen 4. Stufe der Lärmkartierung immer noch eine Vielzahl Betroffener, die an Straßen mit Verkehrslärmbelastungen wohnen.

Ob man selbst von solchen Verkehrslärmbelastungen betroffen ist, kann leicht aus den Lärmkarten ersehen werden.

In einer ersten Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sollen zunächst Vorschläge und Hinweise dazu, wie künftig Lärmprobleme und -auswirkungen geregelt und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden sollen, gesammelt werden und in die Erarbeitung eines Entwurfes einfließen.

Wenn Sie sich hieran beteiligen möchten, so senden Sie bitte Ihre Vorschläge und Hinweise bis zum 30. Juni 2023 an die

Stadt Dessau-Roßlau

Amt für Umwelt- und Naturschutz

Postfach 1425, 06813 Dessau-Roßlau

oder vorzugsweise per E-Mail an: umweltamt@dessau-rosslau.de.

Die Veröffentlichung der Lärmkarten in ihrer jeweils aktuellen Fassung erfolgt unbefristet.

Amt für Umwelt- und Naturschutz