Aufgabe des Behindertenbeirates ist die Wahrnehmung der Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung in der Stadt Dessau-Roßlau. Er kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange behinderter Menschen in der Stadt Dessau-Roßlau berühren.
Gegenüber den Gremien der Stadt kann sich der Behindertenbeirat hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten betroffen sind. Der/die Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderung ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheiten an Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Nach der aktuellen Fassung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung setzt sich nach § 4 Absatz 3 der Beirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:
| 1. | vier stimmberechtigte Einwohner/innen mit Behinderung, |
| 2. | jeweils ein stimmberechtigte/r Vertreter/in aus drei in Dessau-Roßlau wirkenden Organisationen der Behindertenarbeit, |
| 3. | der/die kommunale hauptamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau, |
| 4. | zwei vom Ausschuss für Gesundheit, Bildung und Soziales zu bestimmenden Stadträten, |
| 5. | einem/einer Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, |
| 6. | als Vertreter für den Oberbürgermeister eine/ein beauftragte/r Mitarbeiter/in der Verwaltung. |
Wenn Sie Mitglied des Beirates werden möchten, dann richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 16.09.2024 an:
Dezernat für Soziales, Bildung,
Jugend und Senioren
Beirat für Menschen mit Behinderung
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau.