Aufgabe des Seniorenbeirates ist die Wahrnehmung der Interessen der älter werdenden Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt Dessau-Roßlau. Er kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange älter werdender Menschen in der Stadt Dessau-Roßlau berühren. Gegenüber den Gremien der Stadt kann sich der Seniorenbeirat hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten betroffen sind.
Der/die Vorsitzende des Seniorenbeirates ist berechtigt, bei der Beratung an Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen.
Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
| Nach der aktuellen Fassung der Satzung des Seniorenbeirates setzt sich dieser nach § 4 Absatz 3 der Satzung aus folgenden Mitgliedern zusammen: | |
| 1. | vier stimmberechtigte Einwohner/innen ab 55 Jahren, |
| 2. | jeweils ein/eine stimmberechtigte/r Vertreter/in aus drei in Dessau-Roßlau wirkenden Organisationen der Seniorenarbeit, |
| 3. | der/die ehrenamtliche Seniorenbeauftragte der Stadt Dessau-Roßlau, |
| 4. | zwei vom Ausschuss für Gesundheit, Bildung und Soziales zu bestimmenden Stadträten, |
| 5. | einem/einer Vertreter/in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, |
| 6. | als Vertretung für den Oberbürgermeister eine/ein beauftragte/r Mitarbeiter/in der Verwaltung. |
Wenn Sie Mitglied des Beirates werden möchten, dann richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 16.09.2024 an:
Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter
Herr Bernd Wolfram
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau.