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Amtsblatt Stadt Dessau-Roßlau
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
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Grabmale werden überprüft

Auf den kommunalen Friedhöfen im Stadtgebiet Dessau-Roßlau findet vom 17.6. bis voraussichtlich 4.7.2024 die Prüfung der Grabmale auf Standfestigkeit statt.

Gemäß § 30 Abs. 1 der aktuellen Friedhofssatzung der Stadt Dessau-Roßlau sind die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dauernd in würdigem und standsicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist der jeweilige Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabnummernkarte.

Die Friedhofsverwaltung ist lt. § 30 Abs. 2 der o.g. Friedhofssatzung gemäß Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7. Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zur jährlichen Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale nach der Frostperiode verpflichtet. Ein Aufkleber auf einem mangelhaften Grabstein gilt als Hinweis auf die Standsicherheitsgefährdung. Mangelhafte Prüfergebnisse werden dem Nutzungsberechtigten bzw. dem Inhaber der Grabnummernkarte schriftlich durch die Friedhofsverwaltung mitgeteilt. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, baulichen Anlagen oder Teilen davon als gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabnummernkarte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. Bsp. Umlegen von Grabmalen) treffen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Friedhofswesen der Stadt Dessau-Roßlau unter der Telefonnummer 0340 6400717 oder per Mail an Stadtpflege.Friedhofswesen@Dessau-Rosslau.de.