Das Amt für Stadtfinanzen möchte daran erinnern, dass zum 15.05.2025 Grundsteuern sowie Gewerbesteuervorauszahlungen fällig werden. Bei der Zahlung der Grundsteuer A + B bitten wir um Beachtung der im Januar 2025 versandten Grundsteuerbescheide, aus denen sich häufig ein geänderter Grundsteuerbetrag zu den Vorjahren ergibt. Eventuell eingerichtete Daueraufträge zur Zahlung der Grundsteuer sind daher bitte auf die neuen Beträge zu korrigieren.
Um unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten.
Bankverbindung:
| Kreditinstitut: | Stadtsparkasse Dessau |
| IBAN-Nr. | DE62 8005 3572 0030 0050 00 |
| SWIFT BIC: | NOLADE21DES |
Sofern künftig eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht wird, dann steht ein Vordruck unter Stadt Dessau-Roßlau Formulare Þ Formulare Stadtverwaltung zur Verfügung.