Im Stadtgebiet Dessau-Roßlaus erlässt der Stadtrat verschiedene Satzungen, die sich mit den örtlich einzuhaltenden Regeln befassen. Diese Satzungen regeln beispielsweise die Müllbeseitigung oder den jeweiligen Handlungsspielraum und -pflichten auf Friedhöfen. Auch das Bauen wird im Rahmen von Bebauungsplänen als Satzung an einigen Stellen im Stadtgebiet geregelt. Und es gibt in besonderen Stadtgebieten oder Teilen davon Satzungen, die die Gestaltung und Erhaltung dieser Stadtgebiete regeln.
Seit Beginn der 1990er Jahre gibt es entsprechend für verschiedene Stadtgebiete in Dessau-Roßlau Gestaltungssatzungen bzw. Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, auf die wir an dieser Stelle nochmals verweisen wollen.
Mit einer Gestaltungssatzung ist das Ziel verbunden, das Stadtbild und das wohnumfeld aufzuwerten Die Erfolge sind deutlich im Stadtbild zu sehen.
Erhaltungssatzungen haben zum Ziel, die Eigenart eines Stadtgebietes aufgrund seiner besonderen städtebaulichen Gestalt zu schützen. Jegliche Veränderung ob baulich oder in der Nutzung ist dann genehmigungspflichtig.
In Kombination mit einer Gestaltungssatzung wird der Rahmen, innerhalb dessen Veränderungen in einem Erhaltungsgebiet möglich sind, durch den Gestaltungssatzungsteil festgesetzt.
Beide Instrumente zur Bewahrung und Verbesserung unserer historischen Stadtquartiere haben sich hervorragend bewährt.
Viele positive Beispiele in den betroffenen Stadtgebieten belegen dies. So zum Beispiel in der Altstadt Roßlau:
Mittels einer Gestaltungssatzung werden die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform und Materialien), Grundstücken (z. B. Einfriedungen und Begrünung) und Werbeanlagen geregelt. Die Gestaltungssatzung gibt auch den gestalterischen Rahmen vor, in denen sich Neubauten einzufügen haben.
Ob Ihr Grundstück/Gebäude im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung oder Erhaltungs- und Gestaltungssatzung liegt, können Sie über unseren Internetauftritt erfahren. Unter dem nachfolgenden Link sind alle Satzungen aufgeführt: https://verwaltung.dessau-rosslau.de/stadtentwicklung-und-umwelt/baukultur-und-denkmalpflege/gestaltungssatzungen-und-fibel.html.
Liegt Ihr Grundstück/Gebäude innerhalb einer solchen Satzung, so sind alle Vorhaben auch nach der jeweiligen Satzung genehmigungspflichtig. Wenden Sie sich bitte bevor Sie eine Erneuerung der Fassade, von Fenstern, Türen oder des Daches vornehmen unter Beschreibung Ihres Vorhabens an uns. Wir beraten Sie bei der Beantragung einer Genehmigung, auch wenn ein Bauantrag bspw. für einen Dachausbau oder Ähnliches erforderlich ist.
Am 4. Mai 2024 fand die Radtour zum Tag der Städtebauförderung statt. Vom Skatepark an den Andeshallen ging es zur Ferdinand-von-Schill- und Johannisstraße, zum Lustgartentor und zur neuzugestaltenden Mühleninsel. Das Leipziger Torhaus konnte mit seinem Innenhof besichtigt werden. Ein Highlight war die Eröffnung des Nachbarschaftsparks in der Gartenstraße, der einen regen Anklang bei den Bewohnern erfährt. Auch die Sekundarschule in Roßlau und der Neue Wasserturm hatten die Türen für alle Interessierten geöffnet.
Der Tag war ein voller Erfolg und ein schöner Beitrag zum sozialen Miteinander in Dessau-Roßlau. Allen Akteuren und Initiatoren des Tages der Städtebauförderung für ihren Einsatz und Engagement ein herzliches Dankeschön!
Ausschreibungen der Stadt Dessau-Roßlau nach VgV, UVgO und EU-VOB
Alle aktuellen Ausschreibungen finden Sie unter dessau-rosslau.de (Rubrik Aktuelles – Ausschreibungen nach VOB, UVgO und VgV, Rubrik Wirtschaft und Arbeit – Eigenbetriebe) oder über den nebenstehenden QR-Code.
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