Nach dem Frühstück wollte Agnes noch schnell ihre Haare waschen und föhnen. Ich hatte es mir gerade mit meiner Pfeife und der Zeitung im Schaukelstuhl gemütlich gemacht, als es aus dem Bad schrillte: „Gisbert, komm schnell! Ich glaube, der Föhn ist kaputt!“ Gehorsam ging ich zu Agnes ins Bad. Ein Blick - und vor allem meine Nase - bestätigten das Dilemma. Der Föhn ist tatsächlich hin. „Ach Gisbert, so kann ich doch nicht vor die Tür gehen! Ich brauche dringend einen neuen Föhn. Kannst du mir schnell einen besorgen?“, bat Agnes und gab mir einen Kuss auf die Wange. Da konnte ich natürlich nicht nein sagen: „Kein Problem, meine Liebe, ich fahre sofort zum Markt und kaufe einen Neuen. Den Alten nehme ich gleich mit und entsorge ihn!“ „Aber müssen wir die Abholung nicht bei der Stadtpflege anmelden?“, fragte Agnes. „Nicht unbedingt, meine Liebe - es gibt auch andere Entsorgungsmöglichkeiten“, antwortete ich, während mein Zeigefinger wie von selbst nach oben schnellte.
Natürlich können Elektroaltgeräte bei der Stadtpflege telefonisch oder per Online-Formular zur Abholung angemeldet werden. Außerdem ist die Anlieferung zu den Öffnungszeiten an der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstraße möglich. Darüber hinaus gibt es aber weitere Wege, Altgeräte fachgerecht loszuwerden: Große Elektromärkte (ab 400 m² Elektro-Verkaufsfläche) sowie große Supermärkte und Discounter (ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten) müssen kleine Elektrogeräte bis 25 cm Kantenlänge - etwa Föhne, Smartphones oder Mixer - kostenlos annehmen, auch ohne Neukauf. Das gilt auch für Lithium- Ionen-Akkus Und wenn Sie ein neues Großgerät im Laden oder im Online-Handel (ab 400 m² Lager- und Versandfläche) kaufen, muss der Händler Ihr altes, gleichartiges Gerät ebenfalls kostenlos zurücknehmen. Beim Onlinekauf wird das Altgerät auf Wunsch häufig direkt bei der Lieferung gleich mitgenommen.
„Ach Gisbert, was würde ich nur ohne dich tun? Du weißt einfach alles!“, sagte Agnes, und mein Gesicht färbte sich vor Stolz leicht rot. „Dann mach dich schnell los - und nimm doch gleich die leere Einweg-E-Zigarette mit, die hat der Böck letztens hier gelassen.“ Mit einem Hauch Eifersucht antwortete ich: „Na gut, aber nur, weil du mich so lieb gebeten hast. Das nächste Mal kann der Böck die selbst entsorgen!“
Übrigens: Ab dem 01.07.2026 können Einweg-E-Zigaretten in jedem Geschäft, das solche Produkte verkauft, kostenlos zurückgegeben werden - unabhängig von der Verkaufsfläche, also auch an Tankstellen, Kiosken oder im Tabakladen. Ein Neukauf ist dafür nicht nötig.