Quelle: Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
1. Anlass / Begründung
Im Quartier Leipziger Tor gab es in den vergangenen Jahren prägende Entwicklungen. Insbesondere haben Zerstörung, Wiederbebauung und aktuell der Stadtumbau dazu geführt, dass das Quartier in seiner Ausprägung ganz unterschiedlich wahrgenommen wird. Die Bevölkerung ist heterogener als in vielen anderen Stadtvierteln der Stadt. Damit verbunden sind Herausforderungen, die einen besonderen Entwicklungsbedarf erzeugen. Der Wohnungsleerstand ist nach wie vor hoch. Durch verschiedene Maßnahmen der Städtebauförderung hat sich das Umfeld im Quartier in den letzten Jahren schon deutlich gewandelt. Der Sanierungsstand der Gebäude hat sich verbessert, dauerhaft leerstehende Bausubstanz ist zurückgebaut. Das Wohnumfeld hat sich verbessert und ist durch verschiedene Maßnahmen grüner und lebenswerter geworden. Dabei wurden die identitätsstiftenden Gebäude (u. a. der Neue Wasserturm, die ehemalige Post, das Handwerkerviertel und die ehemalige Heideschule) reaktiviert und Wohnhöfe und Grünbereiche (u. a. der Pollingpark und der Nachbarschaftspark) aufgewertet. Für die Entwicklung des Quartiers besteht ein Quartierskonzept, dessen Umsetzung durch Quartiersmanagement "Am Leipziger Tor" begleitet wird.
Das Quartiersmanagement in Dessau-Roßlau setzt sich für eine lebendige Nachbarschaft ein. Ein zentrales Großprojekt ist die Sanierung des denkmalgeschützten Leipziger Torhauses, das zu einem Nachbarschafts- und Bürgerzentrum („Dritter Ort“) für Kultur, Beratung und Begegnung ausgebaut werden soll. Für diese Maßnahme sind Mittel aus der Städtebauförderung in Höhe von 1.099.000,- € (Bund, Land und Stadt zu jeweils einem Drittel) bewilligt worden.
Die Stadt Dessau-Roßlau hat das Gebäude 2021 erworben und möchte es nach erfolgter Sanierung dem „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V. zur Betreibung als Nachbarschafts- und Bürgerzentrum übertragen. Damit soll ein eigenbestimmter und weitgehend eigenfinanzierter Betrieb des Hauses durch die Akteure im Quartier ermöglicht werden.
Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens sucht die Stadt einen Investor, der sein Interesse daran bekundet, unter Zuhilfenahme der Städtebaufördermittel und der Aufbringung eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 200.000,- € oder nur mit Hilfe eines kommunalen Zuschusses in Höhe des Eigenanteils die Sanierung des denkmalgeschützten Leipziger Torhauses zu einem Nachbarschaftszentrum zu übernehmen und mit der Betreibung den „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V.“ zu betrauen. Der Verein „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus" e.V. wurde im Jahr 2011 gegründet. Er hat das Ziel, im Quartier am Leipziger Tor ein Nachbarschaftszentrum im Gebäude des Leipziger Torhauses zu entwickeln.
Für die Weiterleitung der Städtebaufördermittel wird der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt über einen Zeitraum von mindestens 66 Jahren und der Erwerb des Gebäudes vorausgesetzt.
2. Beschreibung der Einrichtung
Das Torschreiberhaus war Bestandteil der alten Toranlage am südlichen Stadteingang Dessaus zur Erhebung von Wegzöllen. Es wurde 1826/27 durch den Architekten Carlo Ignazio Pozzi in klassizistischem Stil errichtet. Später wurde es durch einen Anbau erweitert und als Wohnhaus genutzt. Von Kriegsschäden blieb es zum großen Teil verschont.
Ende der 1980er Jahre wurde das Gebäude rekonstruierend saniert und bis Ende der 1990er Jahre durch das Kulturamt der Stadt Dessau genutzt. 2005/06 wurde das Leipziger Torhaus verkauft und als Praxis für Ergotherapie genutzt. In den letzten Jahren stand es leer.
2021 wurde das Baudenkmal durch die Stadt zurückerworben.
3. Aufgabenstellung
Übergreifende Zielsetzung ist die Sanierung des denkmalgeschützten Leipziger Torhauses und die Verpachtung an den Verein Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V. für den Betrieb eines Nachbarschafts- und Bürgerzentrums mit soziokulturellen Angeboten unter Berücksichtigung der Bedarfe und der vorhandenen Angebotsstruktur in Dessau-Roßlau insbesondere im Quartier Leipziger Tor.
Das Gebäude weist durch seinen langen Leerstand seit dem Jahr 2020 diverse bauliche Mängel auf, die im Rahmen der geplanten Baumaßnahme konsequent behoben werden müssen. Daneben muss die Grundrissorganisation im Erdgeschoss voraussichtlich an die neuen Nutzungsanforderungen eines künftigen Nachbarschaftszentrums angepasst werden. Dies betrifft insbesondere die (Rück-)Verlegung des Haupteingangs an die Franzstraße und die Verlegung der Treppe. Durch diese Maßnahmen soll künftig im gesamten Erdgeschoss und im Hofgarten zugleich eine barrierefreie Erschließung gesichert werden.
Die bauliche Ertüchtigung hat das Ziel, die Wärmeverluste im Gebäude und seinen Bauteilen nach Möglichkeit zu reduzieren und die Betriebskosten zu minimieren.
Um die Eingriffe in das Baudenkmal zu minimieren, kann im 1. Obergeschoss keine Barrierefreiheit angestrebt werden.Bei der Gestaltung des Hofgartens wird auf einheimische Arten Wert gelegt, die möglichst pflegeextensiv sind. Eine Regenwasserzisterne für die Gartenbewässerung und die Versickerung des überschüssigen Regenwassers auf dem Grundstück ist geplant.
| Wesentliche Eckpunkte aus städtischer Sicht: | |
| - | Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes „Leipziger Torhaus“ mit der Zielstellung: Etablierung eines Nachbarschafts- und Bürgerzentrum als einen wesentlichen positiven Beitrag zur gedeihlichen Entwicklung des Quartiers |
| - | Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt über eine Laufzeit von 66 Jahren mit einem anfänglichen Erbbauzins in Höhe von ca. 787,- € /anno und Erwerb des Gebäudes (Kaufpreiserwartung mind. 30.000,-€ zzgl. Nebenkosten) |
| - | unbefristete Verpachtung des Leipziger Torhauses, mindestens jedoch 20 Jahre, entsprechend der zeitlichen Fördermittelzweckbindung, an den Verein „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V.“ zu einer Jahrespacht in Höhe des Erbbauzinses |
| - | Sicherung und Entwicklung eines soziokulturellen Angebots im Quartier durch den „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V.“ (Betrieb eines Nachbarschafts- und Bürgerzentrums mit soziokulturellen Angeboten unter Berücksichtigung der Bedarfe und der vorhandenen Angebotsstruktur in Dessau-Roßlau insbesondere im Quartier Leipziger Tor) |
| - | die Einhaltung der 20jährigen Zweckbindungsfrist im Zusammenhang mit der Gewährung von Städtebauförderungsmitteln |
| - | vorzugsweise die Aufbringung eines Eigenanteils in Höhe von 200.000,- € für die Weiterleitung der Städtebaufördermittel |
| - | Sitz des Quartiermanagements als Ansprechpartner im Quartier |
| - | das Leipziger Torhaus soll von seinen Nutzungsinhalten her ein Handlungsraum für ein sozial intaktes Wohnquartier werden |
| - | das Leipziger Torhaus soll einen Treffpunktcharakter bekommen und Begegnungs- und Kennlernangebote zwischen Nachbarn befördern und ein offenes Kompetenzzentrum als Begegnung ermöglichen |
| - | Offene Angebote im Haus (Aufhalten, Lesen, Spielen, Musik machen, ins Gespräch kommen, Hausaufgaben, Vereinsarbeit…) |
| - | Ort, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers selbst aktiv werden können |
| - | Ort zur Teilhabe an lokaler Politik/ Tagung des Stadtbezirksbeirates, für kulturelle, soziale und integrative Angebote anderer Akteure |
| - | Ort als Schnittstelle von Bildungs-, Kultur, Integrations- und Sozialarbeit |
4. Grundlagen für die Weiterleitung der Städtebaufördermittel
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsbehörde zur Weiterleitung der bewilligten Städtebaufördermitteln an einen Dritten stehen für die Bauaufgabe Städtebaufördermittel in Höhe von 1.099.995,- € zur Verfügung. Die Weiterleitung der Städtebaufördermittel setzt neben dem Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit einen Eigenanteil in Höhe von 200.000,- € sowie die Anerkennung der förderrechtlichen Nebenbestimmungen voraus.
Die Weiterleitung der Städtebaufördermittel setzt zudem den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Stadt über eine Laufzeit von 66 Jahren mit einem anfänglichen Erbbauzins in Höhe von ca. 787,- € /anno und Erwerb des Gebäudes (Kaufpreiserwartung mind. 30.000,- € zzgl. Nebenkosten) voraus.
5. Anforderungen an Bewerber des Interessenbekundungsverfahrens
An der Interessenbekundung können insbesondere natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts teilnehmen. Erfahrungen bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude mit gemeinwohlorientierter Nutzung werden erwartet.
| Die Bekundung soll mindestens folgende Unterlagen enthalten: | |
| Angaben zur Bewerberin/zum Bewerber | |
| - | Selbstdarstellung (maximal 2 Seiten), |
| - | Aussagen zur Bereitschaft und Leistungsfähigkeit |
| - | Erfahrungen und Referenzen (gegebenenfalls in der Anlage beifügen) |
| - | Selbsterklärung zur Verpachtung an den Verein zu den Konditionen unter Ziffer 3 (s. Pkt.3) |
| - | Selbsterklärung zur Anerkennung der förderrechtlichen Nebenbestimmungen (können vor Abgabe im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung der Stadt Dessau-Roßlau eingesehen werden) |
| Umsetzungskonzept: | |
| - | Beschreibung der Durchführung der Planung und Bauaufgabe mit Kostenschätzung |
| - | Zeit- und Maßnahmeplan |
| Finanzierungskonzept: | |
| - | Darstellung der Finanzierung des Gebäudeerwerbs, der Erbbaupacht und des Eigenanteils für den Erhalt der Fördermittel |
| - | angestrebte Förderung durch Dritte |
6. Verfahren
Es handelt sich um einen Aufruf zur Interessenbekundung für die Suche nach einem Investor, der sein Interesse daran bekundet, entweder
| • | unter Zuhilfenahme der Städtebauförderung in Höhe von 1.099.000,- € und vorzugsweise unter Aufbringung eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 200.000,-€ |
| oder | |
| • | unter Zuhilfenahme der Städtebauförderung in Höhe von 1.099.000,- € und nur mit einem kommunalen Zuschuss zur Deckung eines Eigenanteils in Höhe von von mindestens 200.000,- € |
die Sanierung des denkmalgeschützten Leipziger Torhauses zu einem Nachbarschaftszentrum zu übernehmen und mit der Betreibung den „Bürgerzentrum Leipziger Torhaus e.V.“ zu betrauen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Interessenbekundungsverfahren nicht um ein formelles Verfahren handelt und das Verfahren keinen vergaberechtlichen Bestimmungen und Richtlinien unterliegt. Die Interessenten können für ihre Beteiligung an der Interessenbekundung keine Kosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Mit der Beteiligung an diesem Interessenbekundungsverfahren entsteht kein Anspruch auf die Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren. Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten beziehungsweise zur Verfügung gestellten Unterlagen sind für beide Seiten vertraulich und unverbindlich.
Die Bewertung der fristgemäß eingegangenen Unterlagen und Konzepte erfolgt durch das Amt für Wirtschaft und Stadtplanung unter Einbeziehung des Amtes für zentrales Gebäudemanagement.
| Die Auswahlentscheidung erfolgt maßgeblich unter Berücksichtigung von Kriterien wie | |
| • | die inhaltliche Qualität des Umsetzungs- und Finanzierungskonzeptes zum Nachweis der mit der Städtebauförderung und der Verpachtung an den Verein verbundenen städtebaulichen Ziele, |
| • | die Schlüssigkeit der Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens |
| und | |
| • | die Vorerfahrungen/Referenzen des Bewerbers auf dem Gebiet der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude für Gemeinwohlaufgaben |
zur inhaltlichen Qualität des Umsetzungs- und Finanzierungskonzeptes zum Nachweis der mit der Städtebauförderung und der Verpachtung an den Verein verbundenen städtebaulichen Ziele:
Erwartet werden mindestens Aussagen zur Berücksichtigung der Funktionalität und zum Sozialraumbezug im Hinblick auf die Nutzung als Nachbarschaftszentrum im Rahmen der Bauaufgabe, der Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz und zur Einbindung der künftigen Nutzer.
Schlüssigkeit der Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens:
Erwartet werden mindestens Aussagen zu einer Kostenschätzung und den maßgeblichen Faktoren, zu denen die Interessenten bereit wären, die Aufgabe zu erfüllen. Für den Fall, dass der oder die Interessenten auf einen kommunalen Zuschuss zur Deckung des Eigenanteils in Höhe von mindestens 200.000,- € angewiesen sind, ist zu erläutern, warum die Finanzierung der Bauaufgabe ohne den kommunalen Zuschuss nicht darstellbar ist.
Die Vorerfahrungen / Referenzen des Bewerbers auf dem Gebiet der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude für Gemeinwohlaufgaben unter Einsatz von Fördermitteln:
Erwartet werden mindestens Aussagen zur Herangehensweise an die denkmalgerechte Sanierung von wenigstens zwei denkmalgeschützten Gebäuden vergleichbarer Größenordnung für die gemeinwohlorientierte Zwecke, zur Zusammenarbeit mit der Denkmalbehörde und anderen mit dem Denkmalschutz betrauten öffentlichen Stellen sowie zur Verwendung von Fördermitteln.
Als vergleichbar gelten Referenzen zur Sanierung von Einzeldenkmalen mit öffentlicher / gemeinwohlorientierten Folgenutzung und einer Bausumme ≥ 1 Mio. € brutto.
Unter den Interessenten werden maximal drei geeignete konzeptgestützte Bekundungen ausgewählt und deren Einreicher zu vertiefenden Gesprächen mit der Stadtverwaltung eingeladen.
Die Vergabe an einen geeigneten Interessenten steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Interesse bekundende Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag und mit dem darauf angebrachten Sichtvermerk " Nicht öffnen, Teilnahme Interessenbekundung Leipziger Torhaus " einzureichen bei:
| Stadt Dessau-Roßlau |
| Amt für Wirtschaft und Stadtplanung |
| Zerbster Straße 4 |
| 06844 Dessau-Roßlau |
Die Bewerbungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt – Ausgabe 08 / 2026 und endet am Montag, den 24. August 2026 (Poststempel).
7. Rückfragen
Ansprechpartner für Informationen und Rückfragen:
Ingolf Schmidt
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Telefon: 0340/ 204 1061
E-Mail: stadtplanung@dessau-rosslau.de
8. Besichtigungsmöglichkeiten
An folgenden Tagen besteht die Möglichkeit, das Gebäude vor Ort in der Franzstraße 164, 06842 Dessau-Roßlau zu besichtigen.
Dienstag 04. August 2026, von 15:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 11. August 2026, von 15:00 bis 16:00 Uhr
Um Anmeldung unter
Amt für Wirtschaft und Stadtplanung
Telefon: 0340/ 204 2061
E-Mail: stadtplanung@dessau-rosslau.de
wird gebeten.
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Durchführung von Interessenbekundungsverfahren zum Zwecke der Markterkundung
Im vorliegenden Verfahren verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Markterkundung mittels Durchführung von Interessenbekundungsverfahren. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs.1 lit. e DSGVO und § 3 BDSG.
Bei den Kategorien von personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten, handelt es sich um die von Ihnen zu Ihrer Person mitgeteilten Daten, zum Beispiel den Namen und die Anschrift.
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung des angestrebten Verfahrenszweckes erforderlich ist. Dies ist in der Regel bis zum Abschluss der geplanten Interessenbekundungsverfahrens der Fall. Die Unterlagen werden beim verfahrensführenden Amt geführt und entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Dessau-Roßlau
Tel.: 0340-204 2108
E-Mail: datenschutz@dessau-rosslau.de
Internet: www.dessau-rosslau.de