Der im vergangenen Jahrhundert vom Menschen aus Nordamerika eingeführte und durch Flucht aus Pelztierfarmen bzw. durch Aussetzen ausgewilderte Waschbär stellt mittlerweile in bestimmten Gebieten eine existentielle Bedrohung für die dort lebenden Vögel und Kleintiere dar. Das liegt besonders daran, dass er hier keine natürlichen Feinde hat. In den Siedlungsbereichen wird der Waschbär immer mehr zu einer Plage, da er aufgrund seiner erheblichen Geschicklichkeit und Intelligenz in der Lage ist, viele geschlossene Gefäße zu öffnen und in Räume einzudringen.
In den vergangenen Jahren hat auch in Dessau-Roßlau die ausufernde Waschbärenpopulation erheblich zugenommen. Eine wirksame Eindämmung kann nur durch den Menschen durch ganzjährige Jagd erfolgen. Beim Fang in der Falle und der anschließenden „Versorgung“ (das heißt: waidgerechte Tötung und fachgemäße Entsorgung) sind jedoch bestimmte Regeln einzuhalten. Sprechen Sie gern bekannte Jäger in Ihrer Nachbarschaft auf das Thema aktiv an.
Bei Bedarf steht der Stadtjäger für ein kostenloses Beratungsgespräch von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr zur Verfügung. Termine können dazu telefonisch unter 0176-13751043 vereinbart werden. Wenn der Fang (zur Verfügung stellen und Kontrolle der Fallen) und die „Versorgung“ des Raubwildes durch den Stadtjäger gewünscht ist, so ist hierfür eine Gebühr in Höhe von 17,85 Euro vor Erbringung der Leistung auf Quittung beim Stadtjäger zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr ist festgelegt in der Jagdnutzungsrichtlinie der Stadt Dessau Roßlau.
Raubwildfallen, die zuverlässig lebend fangen und zugelassen sind, sind dann möglichst nur an solchen Tagen aufzustellen, an denen das gefangene Wildtier auch zeitnah nach dem Fang versorgt werden kann. Damit dies durch den Stadtjäger erfolgen kann, muss der Zeitpunkt für das Aufstellen der Fallen auch in Absprache mit dem Stadtjäger festgestellt werden. Durch den Fang in der Falle geht das zuvor herrenlose Tier in Ihren Besitz über und Sie sind für dieses Tier vollständig verantwortlich. Deshalb sollten auf keinen Fall die Raubwildfallen an Wochenenden oder Feiertagen aufgestellt werden, da der Stadtjäger für eine Versorgung des Raubwildes in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.
Wer gefangenes Raubwild länger als unbedingt notwendig in der Falle belässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz oder wer einen gefangenen Waschbär wieder aussetzt, handelt rechtswidrig. Es ist dringend zu empfehlen, sich dem gefangenen Waschbären nicht zu nähern, da diese Tiere verschiedene Krankheiten übertragen und erhebliche Verletzungen zufügen können.