Die Stadt Dessau-Roßlau sucht zum 01.01.2026 zwei geeignete Person, die die Arbeit für die
übernehmen.
Aufgaben:
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, Streitigkeiten zu schlichten und durch Abschluss eines zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die Schiedsperson kann in vielfältigen Bereichen tätig werden, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Einhaltung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen von leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Die Schiedspersonen werden durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) geschult. Diese Schulung ist für Schiedspersonen kostenfrei.
Voraussetzungen:
Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (d.h. selbst nicht strafrechtlich verfolgt sind) und im Schiedsstellenbereich wohnen.
Bewerbung:
Interessierte, die in einem der oben genannten Schiedsstellenbereiche wohnen und sich in der Lage fühlen, streitenden Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen, können sich bei der Stadtverwaltung/OB-Referat, Frau Korthals melden.
Kontaktdaten:
Telefon: 0340 204-2101 oder
per Mail: katrin.korthals@dessau-rosslau.de