| Kenntnisnahme 33-1/2022 | Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Feld- und Wanderweg „Mittelweg“, Flst. 829/1 sowie 829/2 bereits als Feldweg gewidmet wurde und demnach kein Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Müglitztal besteht. | |||||
| Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Wanderweg „Weg nach Lungkwitz“, Flst. 686, bereits gewidmet ist und demnach kein Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Müglitztal besteht. | ||||||
| Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Wanderweg „Weg zur Moschee“, Flst. 830a, bereits gewidmet ist und demnach kein Handlungsbedarf seitens der Gemeinde Müglitztal besteht. | ||||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 9 | 9 | 0 | 0 | 0 | |
| Kenntnisnahme 33-2/2022 | Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der beantragte Weg der über die Flst. 53/1, 54/3, 496/c sowie 501 bereits gewidmet ist uns Seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf besteht. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 9 | 9 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-3/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt, hinsichtlich des beantragten Weges(Flurstücke 459, 444 sowie 432 der Gemarkung Maxen), die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG), der Gemeinde Müglitztal abzulehnen. | |||||
| Begründung: | ||||||
| Der beantragte Weg verläuft ausschließlich über Flurstücke im privaten Eigentum (Flurstücke 459, 444 sowie 432 der Gemarkung Maxen). Er dient im Wesentlichen der Bewirtschaftung der vom Antragsteller bewirtschafteten Flächen auf Teilen der Flurstücke 108, 112 sowie 14 der Gemarkung Wittgensdorf. Nach Auskunft des Wanderwegewartes Maxen erfolgt die Zuwegung zur Bewirtschaftung der Obstplantage über einen anderen Zugang über Wittgensdorf. Hierüber wäre auch der Zugang zur vom Antragsteller bewirtschafteten Flächen auf Teilen der Flurstücke 108, 112 sowie 14 der Gemarkung Wittgensdorf erreichbar. | ||||||
| Stimmberechtigt 12 | Anwesend 9 | Ja 9 | Nein 0 | Enth. 0 | Befangen 0 | |
| Beschluss 33-4/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt die Aufnahme des Weges über Teile der Flst. 753/10 & 753/4 sowie Teile der Flst. 753/3 & 753/4 der Gemarkung Maxen, in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Müglitztal abzulehnen. | |||||
| Begründung: | ||||||
| Bei der Ortsbegehung wurde festgestellt, dass für beide Wege keine Wegeführung erkennbar ist. Beide beantragten Wege führen unmittelbar über private Felder. Der beantragte Weg beginnt bei Flurstück 753/10 der Gemarkung Maxen. Dieses war bei der Ortsbegehung abgesichert, ein Teil der Absicherung lag auf dem Boden. Die beantragten Wege dienen im Wesentlichen der Bewirtschaftung der Flurstücke. So auch dem Flurstück der Antragsteller 753/5 der Gemarkung Maxen. Eine Wegeführung ist für beide beantragten Wege nicht erkennbar und vorhanden. Eine öffentliche Nutzung ist daher abzulehnen. | ||||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 9 | 9 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-5/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Gebührensatzung „Friedhof Weesenstein“ in der Gemeinde Müglitztal. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 9 | 9 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-6/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Müglitztal für das Jahr 2023/2024.Die Bedarfsplanung dient gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) als Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Gemeinde Müglitztal.Die Verwaltung ist angehalten ausreichend Betreuungsplätze für wohnhafte Kinder bereitzustellen. Voraussichtlich werden die vorhandenen Kapazitäten voll genutzt. Es soll zu keinen Ablehnungen bei Eigengemeindekindern kommen; für Zuzüge besteht allerdings kein Spielraum. Fremdgemeindekinder sind zugunsten der wohnhaften Kinder nachrangig zu behandeln. Ablehnungen sind dem Jugendamt mitzuteilen. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-7/2022 | Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht der Gemeinde Müglitztal gemäß § 99 SächsGemO für das Geschäftsjahr 2021 zur Kenntnis. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-8/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt den Gesetzesentwurfs in der vorliegenden Form durch den Sächsischen Landtag, dass aufgrund der Umsatzsteueränderung, mit Option auf Widerruf.Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt die Erklärung nach § 27 Abs. 22 UStG vom 13.12.2016 zu widerrufen: | |||||
| Hiermit erklärt die Gemeinde Müglitztal, den Widerruf der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG. Der Widerruf gilt zum 01.01.2023 für sämtliche ab dem 1. Januar 2023 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen nach § 2 Abs. 3 UStG. Es kommt der § 2b nach UStG zur Anwendung. | ||||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-9/2022* | Der Gemeinderat berät und beschließt die Annahme Zweckgebundenen Spende (Nr. 1 laut Anlagenliste „Geldspenden 2022“) für den Hort der Grundschule Mühlbach mit dem jeweiligen beantragten Spendenzweck. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 | |
| Beschluss 33-10/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt die Elternbeiträge (für den Zeitraum von einer Woche) wegen der Schließung der Kindertagesstätte Spatzennest in Maxen, zu Erstatten. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 10 | 4 | 5 | 1 | 0 | |
| Beschluss 33-11/2022 | Der Gemeinderat berät und beschließt, die oben genannte Kindertagespflegestelle Ariane Ressel und eine neu zu schaffende Kindertagespflegestelle in die Bedarfsplanung der Gemeinde Müglitztal aufzunehmen. | |||||
| Stimmberechtigt | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangen | |
| 12 | 10 | 10 | 0 | 0 | 0 | |
* Die Anlage ist in der Verwaltung zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Müglitztal im Sekretariat einsehbar.