Sehr geehrte Steuerzahler,
gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer 2024 durch öffentliche Bekanntmachung für diejenigen Steuerschuldner festgesetzt, die für das Jahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Bitte entnehmen Sie die Höhe Ihrer Grundsteuerzahlung dem derzeit gültigen Grundsteuerbescheid.
Die gesetzlich festgelegten Zahlungstermine sind für:
| - | vierteljährliche Zahlungen jeweils der |
| 15.02.; 15.05.; 15.08. u. 15.11. |
| - | halbjährliche Zahlungen jeweils der |
| 15.02. u. 15.08. des laufenden Kalenderjahres |
| - | Jahresbeträge unter 15,00 € jeweils der |
| 15.08. des laufenden Kalenderjahres |
| - | Jahreszahler (die bis zum 30.09.2022 einen entsprechenden Antrag gestellt haben) |
| der 01.07. des laufenden Kalenderjahres |
Wir bitten Sie darauf zu achten, dass bei Überweisungen auf
| BIC | OSDDDE81XXX |
| IBAN | DE58 8505 0300 3000 0226 26 |
unter Angabe des Buchungszeichens aus dem Grundsteuerbescheid, bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, als Zahlungsempfänger
Stadt Dohna
anzugeben ist.
Zur Vereinfachung empfehlen wir die Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Ihrem Konto. Wurde uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die Beträge zu den Fälligkeiten eingezogen.
Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Diejenigen Steuerzahler, die erstmals im Jahr 2024 steuerpflichtig werden, erhalten einen neuen Bescheid.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten oder werden abgebucht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen