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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 1/2024
Stadt Dohna
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Aktuelles aus dem Meldeamt

Kinderreisepass wird abgeschafft!

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 9. Oktober 2023 fällt zum 01.01.2024 der Kinderreisepass weg.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?

Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern häufig der Fall.

Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.

Wie viel kostet der elektronische Reisepass?

Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist.

Teurer wird es, wenn man eine Express-Ausstellung benötigt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?

Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein.

Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original oder eine beglaubigte Kopie, die Zustimmung aller Sorgeberechtigten und deren Personalausweise.

Personalausweis oder Reisepass?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Personalausweis ist sechs Jahre gültig.

Bearbeitungszeit?

Da die Dokumente durch die Bundesdruckerei ausgestellt werden, müssen die Antragsteller eine ausreichende Bearbeitungszeit einplanen (Personalausweis mindestens 3 Wochen und Reisepass mindestens 4 Wochen)

Weiterführende Informationen

Informieren Sie sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu den Einreisebestimmungen der einzelnen Länder.

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Weitere Informationen zu Personaldokumenten erhalten Sie auch auf der Seite www.epass.de.

Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch Ihr Einwohnermeldeamt zur Verfügung.