Bitte prüfen Sie, ob Ihre Personaldokumente noch gültig sind!
Jeder Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sein. Zuständig für die Ausstellung ist das Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ist mitzubringen:
| - | 1 aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm) |
| - | Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch |
| - | derzeitiger Ausweis bzw. Pass |
Die Beantragung eines Personalausweises und/oder Reisepasses ist nur persönlich möglich. Die Aushändigung der Dokumente sollte persönlich, kann aber auch an einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vorlage einer Vollmacht ist hierzu unbedingt erforderlich (im Einwohnermeldeamt erhältlich).
Die Anwesenheit Ihres Kindes bei der Beantragung eines elektronischen Reisepasses sowie Personalausweises ist Pflicht. Zur Ausstellung eines elektronischen Reisepasses bedarf es der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (bitte legen Sie ggf. auch die Sorgeerklärung vor).
Besteht keine gemeinsame elterliche Sorge, ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss oder die Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift prüfen. Bitte legen sie entsprechende Ausweisdokumente vor.
Nutzen Sie zur Information auch das Internetportal: www.epass.de
Bei Fragen hilft auch Ihr Einwohnermeldeamt gern weiter!
Das Rathaus der Stadt Dohna ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Ohne Termin: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mit Terminvereinbarung: Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr