Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 führte im Zeitraum 14.10.-04.12.2024 Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Gemeinde Stadt Dohna, Gemarkung Dohna, an den Flurstücken 333, 334, 335, 353/4, 353/5, 362, 363, 365 durch. Dabei wurden die Grenzen dieser Flurstücke nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt.
Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.
Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 13.01.2025 bis zum 07.02.2025 in meinen Geschäftsräumen in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und Freitag in der Zeit 8 bis 12 Uhr zur Einsicht aus. Terminvereinbarung unter 03501-784390 oder Mail: post@vb-wiedner.de.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 12.02.2025 als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.