Titel Logo
Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 1/2026
Stadt Dohna
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dohna zur Grundsteuerzahlung 2026 für das Steuerjahr 2026

Sehr geehrte Steuerzahler,

gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer 2026 durch öffentliche Bekanntmachung für diejenigen Steuerschuldner festgesetzt, die für das Jahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.

Bitte entnehmen Sie die Höhe Ihrer Grundsteuerzahlung dem derzeit gültigen Grundsteuerbescheid.

Die gesetzlich festgelegten Zahlungstermine sind für:

-

vierteljährliche Zahlungen jeweils der

15.02.; 15.05.; 15.08. u. 15.11.

-

halbjährliche Zahlungen jeweils der

15.02. u. 15.08. des laufenden Kalenderjahres

-

Jahresbeträge unter 15,00 € jeweils der

15.08. des laufenden Kalenderjahres

-

Jahreszahler (die bis zum 30.09.2025 einen entsprechenden Antrag gestellt haben)

der 01.07. des laufenden Kalenderjahres

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass bei Überweisungen auf

BIC OSDDDE81XXX

IBAN DE58 8505 0300 3000 0226 26

unter Angabe des Buchungszeichens aus dem Grundsteuerbescheid, bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, als Zahlungsempfänger

Stadt Dohna

anzugeben ist.

Zur Vereinfachung empfehlen wir die Erteilung einer Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Ihrem Konto. Wurde uns bereits eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die Beträge zu den Fälligkeiten eingezogen.

Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Diejenigen Steuerzahler, die erstmals im Jahr 2026 steuerpflichtig werden, erhalten einen neuen Bescheid.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Abgabenbescheide erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten oder werden abgebucht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Müller
Bürgermeister der Stadt Dohna