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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 10/2023
Stadt Dohna
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Informationen und Hinweise des Steueramtes zur Grundsteuer

Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer ab 2024 als Jahreszahler in einem Betrag zum 01.07. zu zahlen. Dazu muss ein entsprechender Antrag bis 30.09.2023 in der Stadtverwaltung Dohna – Steueramt, Am Markt 10/11 in 01809 Dohna, gestellt werden. Der Antrag gilt so lange, bis er widerrufen wird. Alle Steuerzahler die auf Jahreszahlung schon umgestellt sind, brauchen keinen erneuten Antrag stellen.