Am 23.08.2023 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, dem Teil B - Textlichen Festsetzungen der Begründung sowie des Umweltberichtes in der Fassung vom 14.07.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 857/2, 861, 862, 863/a, 864a sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 125/a, 126, 836/a und 857/3 der Gemarkung Dohna mit einer Fläche von ca. 4,5 ha.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht
in der Zeit vom 25.09.2023 bis 27.10.2023
zu den folgenden Zeiten
| Di. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Mi. | 8:30 – 12:00 Uhr |
| Do. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Fr. | 8:30 – 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und sind unter folgenden Internetadressen abrufbar:
Die Umweltverbände werden von der öffentlichen Auslegung informiert.
Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“, unberücksichtigt bleiben.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet.
| Folgende umweltbezogene Fachplanungen und -gutachten liegen vor: | |
| - | Umweltbericht mit integrierter Grünordnung, 14.07.2023 |
| - | Gefährdungsbewertung (Fortschreibung 2023), 15.08.2023 |
| - | Artenschutzrechtliche Prüfung, 24.07.2013 |
| - | Visualisierung der Sichtbezüge, 18.02.2021 |
Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange behandelt:
| Grünordnung: | Bestandserfassung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Heckenpflanzungen, Fassadenbegrünung, externe Ausgleichsmaßnahmen |
| Artenschutz: | Artenschutzmaßnahmen |
| Altlasten: | Nachnutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung |
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| Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: | |
| - | Landesdirektion Sachsen vom 08.06.2021 zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet und zum Waldabstand |
| - | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 25.06.2021 zum Wald, Waldabstand, zu Artenschutzmaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zum festgesetztem Überschwemmungsgebiet, zur Niederschlagswasserentsorgung, zu Dach- und Fassadenbegrünung, zu den Gewässern Bodlitz und Müglitz, Altlasten und Bodenschutz inklusive Aufschüttung und deren zulässige Materialien, Grundwassermessstellen, zur nachnutzungsbezogenen Gefährdungsbewertung, Einfriedungen zum Schutz der Menschen und deren Gesundheit, zu Inhalten der Pflanzliste, zur Grundwassernutzung, zur Waldumwandlung und Ersatzaufforstung |
| - | Sächsisches Oberbergamt vom 13.07.2021 zum Altbergbau und Hohlraumgebieten |
| - | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 28.06.2021 zum Sicherheitsabstand zum Störfallbetrieb der Fluorchemie Dohna GmbH |
| - | Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 02.07.2021 zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet, zur aktuellen Wasserspiegellagenberechnung, zur Gewässerbewirtschaftung, zur Niederschlagsentwässerung und zum Gewässerrandstreifen |
| - | Evangelisch-Lutherisches Landeskirchenamt vom 23.06.2021 zum Ortsbild, zu Dach- und Fassadenbegrünung, zu reflektierenden Materialien sowie zum Schallschutz |
| - | Öffentlichkeit 1 vom 23.06.2021 zum Ortsbild, zu Dach- und Fassadenbegrünung, zu reflektierenden Materialien sowie zum Schallschutz |
| - | Öffentlichkeit 2 vom 25.06.2021 zum Ortsbild und zu Sanierungsmaßnahmen, zu Schallschutz, Geländeaufschüttung und Bebauung im Überschwemmungsbereich |
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| Folgende weitere wesentliche umweltbezogene Information liegt vor: | |
| - | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt, Referat Abfall/Boden/Altlasten: AKZ 87210010 Dohna Chemie GmbH – Bestätigung zum Sachstand nach erfolgter Sanierung (25.05.2021) |
Dohna, 28.08.2023