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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 10/2024
Stadt Dohna
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Informationen und Hinweise des Steueramtes zur Grundsteuer

Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer ab 2025 als Jahreszahler in einem Betrag zum 01.07. zu zahlen. Dazu muss ein entsprechender Antrag bis 30.09.2024 gestellt werden. Dieser ist schriftlich, formlos, in der Stadtverwaltung Dohna, Steueramt, Am Markt 10/11 in 01809 Dohna einzureichen oder per Mail an steuern@stadt-dohna.de zu stellen. Der Antrag gilt so lange, bis er widerrufen wird. Alle Steuerzahler die auf Jahreszahlung schon umgestellt sind, brauchen keinen erneuten Antrag stellen.