Der Stadtrat der Stadt Dohna hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz in der Fassung vom 17.02.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 22.07.2025 beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tritt die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und wird rechtsverbindlich.
Die Ergänzungssatzung Flurstück 56/30 der Gemarkung Gorknitz bestehend aus der Planzeichnung, dem Satzungstext, der Begründung, dem Grünordnerischen Fachbeitrag sowie der Baugrund-/Versickerungsuntersuchung in der Fassung vom 17.02.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 22.07.2025. liegt ab dem 10.10.2025 in der Stadtverwaltung Dohna, Sachgebiet Stadtplanung/Tiefbau, während der Sprechstunden für jedermann zur Einsicht aus. Die Unterlagen sind auch unter folgender Internetadresse abrufbar: www.stadt-dohna.de
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 BauGB:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisherige zulässige Nutzung durch die Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Ortsüblich bekannt gemacht durch Aushang an den Amtstafeln und Veröffentlichung im Lokalanzeiger Oktober 2025.
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Dohna, 08.09.2025