Inhaltsverzeichnis:
Präambel
§ 1 Anerkennungen und Zuwendungen
§ 2 Rechtsanspruch
§ 3 In-Kraft-Treten
Zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dohna hat der Stadtrat der Stadt Dohna in seiner Sitzung am 03.09.2025 mit Beschluss 104/15/2025 die Richtlinie der Stadt Dohna zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der freiwilligen Feuerwehr Dohna beschlossen:
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dohna einschließlich der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung erhalten zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen im Feuerwehrdienst von der Stadt Dohna folgende Anerkennungen und Zuwendungen:
| Lfd. Nr. | Grundlage | Anerkennung, Zuwendung |
| 1 | Beendigung des aktiven Feuerwehr-dienstes und gleichzeitige Übernahme in die Alters- und Ehrenabteilung |
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| 1a | bei einer Dienstzeit von weniger als 10 Jahren | Urkunde, Geldprämie in Höhe von 50 EUR |
| 1b | bei einer Dienstzeit von mehr als 10 Jahren | Urkunde, Geldprämie in Höhe von 100 EUR |
| 2 | Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens am Band in Bronze für 10-jährigen aktiven Dienst in der Feuerwehr | Übernahme der mit der Ehrung verbundenen Kosten zzgl. Geldprämie im Wert von 50 EUR |
| 3 | Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens am Band in Silber für 25-jährigen aktiven Dienst in der Feuerwehr | Übernahme der mit der Ehrung verbundenen Kosten zzgl. Geldprämie im Wert von 100 EUR |
| 4 | Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens am Band in Gold für 40-jährigen aktiven Dienst in der Feuerwehr | Übernahme der mit der Ehrung verbundenen Kosten zzgl. Geldprämie im Wert von 150 EUR |
| 5 | Verleihung des vom Landesfeuerwehrverband gestifteten Ehrenkreuzes für 50 oder 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr | Übernahme der mit der Ehrung verbundenen Kosten zzgl. Geldprämie im Wert von 150 EUR |
| 6 | Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens am Steckkreuz für besondere Verdienste | Übernahme der mit der Ehrung verbundenen Kosten zzgl. Geldprämie im Wert von 150 EUR |
| 7 | Krankenhausaufenthalt von mehr als 10 Tagen infolge eines anerkannten Dienstunfalls | Präsent im Wert von 20 EUR |
| 8 | Tod infolge eines Dienstunfalls | Todesanzeige in der Sächsischen Zeitung, Übernahme der Beerdigungskosten im Anteil von 100 Prozent der Kosten nach der jeweiligen gültigen Friedhofsgebührenordnung (Friedhof) für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Marien zu Dohna bzw. des Friedhofes in Röhrsdorf der Schlosskirchgemeinde Lockwitz für ein Urnengrab, sofern kein anderer Träger die Kosten übernimmt. |
| 9 | Tod aus anderen Gründen und bei einer Dienstzeit von weniger als 5 Jahren | Todesanzeige im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal (Lokal-anzeiger) |
| 10 | Tod aus anderen Gründen und bei einer Dienstzeit von mehr als 5 Jahren | Todesanzeige im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal (Lokal-anzeiger), Bestattungskosten in Höhe von 200 EUR an die Hinterbliebenen |
| 11 | Auszeichnung für besondere und herausragende Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Dohna Über die Verleihung der Auszeichnung entscheidet der Bürgermeister auf Vorschlag des Stadtfeuerwehrausschusses. Die Auszeichnung wird im Rahmen der jährlichen ordentlichen Jahreshauptversammlung in den Ortswehren bzw.der aller zwei Jahre durchzuführenden Jahreshauptversammlung der Stadtfeuerwehr vorgenommen und kann pro Kalenderjahr an maximal 2 Feuerwehrangehörige verliehen werden. Eine Auszeichnung von Feuerwehrangehörigen, die im gleichen Kalenderjahr eine Anerkennung nach den Nummern 1 bis 5 erhalten, ist ausgeschlossen. | Urkunde, Geldprämie im Wert von 50 EUR |
| 12 | In Ausnahmefällen ist die Aushändigung weiterer Anerkennungen und Zuwendungen möglich, über die im Einzelfall der Bürgermeister zu entscheiden hat. |
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Ein Rechtsanspruch auf Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der Freiwilligen Feuerwehr Dohna kann aus dieser Richtlinie nicht geltend gemacht werden.
Die Richtlinie tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum 01.10.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Stadt Dohna zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der freiwilligen Feuerwehr Dohna vom 12.11.2015, Beschluss Nummer 0158/16/2015 außer Kraft.
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Dohna, 03.09.2025