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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 10/2025
Stadt Dohna
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Richtlinie der Stadt Dohna zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der freiwilligen Feuerwehr Dohna

Inhaltsverzeichnis:

Präambel

§ 1 Anerkennungen und Zuwendungen

§ 2 Rechtsanspruch

§ 3 In-Kraft-Treten

Zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dohna hat der Stadtrat der Stadt Dohna in seiner Sitzung am 03.09.2025 mit Beschluss 104/15/2025 die Richtlinie der Stadt Dohna zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der freiwilligen Feuerwehr Dohna beschlossen:

§ 1- Anmerkungen und Zuwendungen

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Dohna einschließlich der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung erhalten zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen im Feuerwehrdienst von der Stadt Dohna folgende Anerkennungen und Zuwendungen:

§ 2- Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der Freiwilligen Feuerwehr Dohna kann aus dieser Richtlinie nicht geltend gemacht werden.

§ 3- In-Kraft-Treten

Die Richtlinie tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung zum 01.10.2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Stadt Dohna zur Würdigung von Alters- und Dienstjubiläen sowie zur Anerkennung besonderer Leistungen in der freiwilligen Feuerwehr Dohna vom 12.11.2015, Beschluss Nummer 0158/16/2015 außer Kraft.

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Dohna, 03.09.2025

Dr. Ralf Müller
Bürgermeister