Präambel
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Höhe der Parkgebühren
§ 3 Inkrafttreten
Aufgrund des § 6 a Absatz 6 Satz 2 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, und des § 25 des Sächsischen Straßenverkehrsrechtsgesetzes (SächsStrVRG) vom 3. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 317) hat der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztal in seiner Sitzung am 13.09.2023 folgende Verordnung erlassen:
Für das Parken auf dem öffentlichen Parkplatz im Ortsteil Weesenstein der Gemeinde Müglitztal werden Gebühren werktags sowie an Sonn- und erhoben. Die Parkfläche ist mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet.
Für das Parken werden folgende Gebühren für Kraftfahrzeuge erhoben:
| a) | Für PKW: |
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| Gebühr täglich | 1,20 EUR/Stunde |
| Tagestarif | 6,00 EUR |
| b) | Für Caravan und Busse: |
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| Gebühr täglich | 2,40 EUR/Stunde |
| Tagestarif | 12,00 EUR |
Soweit Umsatzsteuer gesetzlich entsteht, verstehen sich die Parkgebühren inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
Die Neufassung der Parkgebührenverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Gemeinde Müglitztal über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) vom 29.01.2009 außer Kraft.
Müglitztal, der 14.09.2023