| 1 | Flurstückdaten | Flurstück 139/5 Gemarkung Sürßen Größe: 4.375 m² Gebäude- und Freifläche: 3.189 m² Grünfläche im Außenbereich: 1.186 m² Teilerschlossen: - Zufahrt gesichert, - Schmutz- und Regenwasser liegt am Grundstück nicht an; nächste Anschlussmöglichkeit befindet sich auf Kreisstraße 8768 - Energie- und Trinkwasser anliegend - Löschwasser anliegend, Nachweis basiert auf Nutzung hat zu erfolgen | |
| 2 | Istzustand | Es handelt sich um ein Grundstück, welches mit früheren Landwirtschaftsgebäuden bebaut ist und in den letzten 30 Jahren als Bauhofgebäude der Gemeinde Röhrsdorf und nach Eingemeindung durch die Stadt Dohna genutzt wurde. Eine Umnutzung aus baurechtlicher Sicht erfolgte nicht. Die Gebäude aus den 1970iger Jahren sind technisch und wirtschaftlich verschlissen. | |
| 3 | Einordnung | Das Grundstück liegt sowohl im Innenbereich (§ 34 BauGB) als auch im Außenbereich (§ 35 BauGB). Im Rahmen einer durch die Stadt Dohna gestellten Bauvoranfrage im Jahre 2023 wurde die Möglichkeit der zu bebauenden Flächen definiert. Teile des Außenbereiches dürfen bebaut werden. Die Fläche ist dem Mischgebiet zuzuordnen. | |
| 4 | Entwicklungsziel | Die Stadt Dohna beabsichtigt diese Fläche an einen Interessenten zu veräußern, der eine Gewerbeansiedlung beabsichtig. Die Bebauung hat sich in Größe und Form der Umgebungsbebauung anzulehnen. Ein lärmintensives Gewerbe ist ausgeschlossen. Folgende Lärmimmissionsanteile dürfen nicht überschritten werden. tags: 54 dB (A), nachts 39 dB (A) Lieferverkehr ist nur innerhalb der Betriebszeiten des anzusiedelnden Gewerbes zulässig (06.30 Uhr bis 17.30 Uhr). Interessenten müssen ein schlüssiges Nutzungskonzept basierend auf den Entwicklungszielen der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 22.05.2023 für die Ortslage Gorknitz und Sürßen vorlegen und dessen Verbindlichkeit festschreiben. Die Umsetzung des Konzeptes hat innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. | |
| 5 | Kaufpreis: | Mindestgebot: 80.000 EUR | |
| 6 | Vergabeart | Die Vergabe wird nach dem Bestgebotsverfahren erfolgen. Neben dem Preisangebot finden auch die qualitativen Kriterien des Konzeptes Berücksichtigung. Zur Bewertung der Angebote wird bereits mit der Bekanntmachung die Gewichtung von Konzeptqualität und Kaufpreisangebot festgelegt. Die Qualität des Konzeptes wird anhand aufgabenspezifischer Kriterien bewertet. | |
| 7 | Kriterien und Gewichtung | Preis | 60 Prozent |
| Einfügen in die vorhandene Bebauung | 10 Prozent | ||
| Energetische Konzeption | 10 Prozent | ||
| Begrünungskonzept der nicht bebaubaren Fläche | 10 Prozent | ||
| Schaffung bzw. Erhalt von Arbeitskräften | 10 Prozent | ||
| 8 | Vergabe | Die Prozente beziehen sich auf zu vergebenen Punkten. Die Maximalpunktzahl ist 100. Bei der Preisbewertung wird das höchste Angebot mit 60 Punkten bewertet. Alle weiteren Angebote werden zum Höchstbetrag in das Verhältnis gesetzt. Alle weiteren Kriterien werden durch eine Bewertungskommission, basierend auf den abzugebenden Unterlagen und eventuellen Vorstellungen bewertet. Je Kriterium gibt es maximal 10 Punkte. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl wird dem Stadtrat zur Vergabe vorgeschlagen. | |
| 9 | Einsicht Unterlagen | In der Stadtverwaltung Dohna liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme für interessierte Bieter vor: - Wertgutachten mit Bildmaterial - Flächennutzungsplan - Bauvoranfrage - Lagepläne, Anschlussmöglichkeit Schmutz- und Regenwasser an der Kreisstraße | |
| 10 | Einzureichende Unterlagen (Papierform) | - Beschreibung des geplanten Gewerbes, - Anzahl der Arbeitskräfte - Zeitliche Umsetzung des Projektes - Lageplan und Gebäudeansichten - Energetisches Konzept - Freiflächengestaltung - Erschließungsplan Der Umfang der einzureichenden Unterlagen ist auf max. 20 Seiten festgelegt. | |
| 11 | Angebotsabgabe | Die Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum 10.11.2023 in der Stadtverwaltung Dohna, Sekretariat abzugeben. Der Briefumschlag ist mit der Aufschrift „Angebotsabgabe Gewerbefläche Sürßen, Flurstück 139/5“ zu kennzeichnen. Einsichtnahme in die Unterlagen, Rückfragen sowie Terminvereinbarungen für eine Objektbesichtigung sind bei Frau Mader (Tel. 03529/563660) und Herrn Werner (Tel. 03529 563620) möglich. | |
| Verfahren | - Vergabeverfahren im Stadtrat am 27.09.2023 beschlossen: Beschlussnummer: 0476/48/2023 - Bildung einer Bewertungskommission (Bürgermeister, Ältestenrat, OV Röhrsdorf) - Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Dohna am 13.10.2023 - Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Dohna ab 13.10.2023 - Angebotsabgabe bis zum 10.11.2023, 11.00 Uhr - Öffnung der Angebote am 10.11.2023, 11.30 Uhr - Zuarbeit der Unterlagen an die Bewertungskommission bis zum 17.11.2023 - Sitzung der Bewertungskommission am 23.11.2023, 18.30 Uhr; Bietervorstellung - Vorberatung im Ortschaftsrat Röhrsdorf am 04.12.2023 - Vergabe im Stadtrat am 13.12.2023 |
Datenschutz
Die datenschutzrechtlichen Vergaben sind zu beachten.
Der Bieter verpflichtet sich insbesondere, die Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Er wird seine Mitarbeiter schriftlich verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und andere Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren und diese unbefugt weder zu erheben, zu verarbeiten noch sonst wie zu nutzen. Bei Verstößen dieser Art hat der Auftraggeber das Recht, von dem zuständigen Vertreter des Auftragnehmers zu verlangen, dass eine Arbeitskraft an einer bestimmten Arbeitsstelle nicht mehr eingesetzt wird.
Der Auftragnehmer wird die ihm zur Kenntnis gelangten Daten nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck speichern, verarbeiten und nutzen.
Eine Weitergabe an Dritte ist, außer auf Anweisung durch den Auftraggeber, nicht zulässig.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.