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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 12/2023
Stadt Dohna
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Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“, des Bebauungsplanes 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ und des Bebauungsplanes Nr. 1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr. 1.2 „Gewerbepark Dohna/Heidenau“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1, 1a und 1b als Satzung zu erlassen.

Die Satzung kann in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes, Breite Straße 4 in 01796 Pirna oder auf der Homepage des Zweckverbandes: www.zv-ipo.de eingesehen werden.

Anlage 1: Satzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ vom 16.10.2023 über die Veränderungssperre

Anlage 1a: Bereichsgrenzenplan zum Geltungsbereich der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 1 und zu den B-Plänen Nr. 1.1 und Nr. 1.2, Stand: 22.08.2023

Anlage 1b: Liste der Flurstücke im Geltungsbereich der Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 1 und zu den B-Plänen Nr. 1.1 und Nr. 1.2, Stand: 22.08.2023