Die Stadt Dohna sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für 5 Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Stadt Dohna kann von den Bewerbern (m/w/d) eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Insgesamt ist das Stadtgebiet Dohna in einen Schiedsbezirk eingeteilt. Die Stelle des Friedensrichters ist dabei ab dem 09.03.2025 zu besetzen.
Wer in der Stadt Dohna wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 13.12.2024 bei der
Stadtverwaltung Dohna, Am Markt 10/11, 01809 Dohna
oder unter
info@stadt-dohna.de
zu bewerben.
Hinweis: Die Stadt Dohna und der nach § 7 zuständige Vorstand des Amtsgerichtes haben die Befugnis die Erklärung nach § 4 Abs. 6 SächsSchiedsGütStG zu verlangen.
Nähere Auskünfte und Informationsmaterial über das Amt der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters erhalten die Interessierten bei
Frau Sanders (Raum B304) oder unter 03529/5636-57.
Für Interessierte bietet die Stadtverwaltung auch gern einen unverbindlichen Besprechungstermin nach näherer Absprache an.
Dohna, 25.10.2024