| 019/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt folgende Änderung des Sitzungsplanes 2024: • Mittwoch, 06.11.2024 - gemeinsame Sitzung Technischer Ausschuss und Verwaltungsausschuss • Mittwoch, 13.11.2024 - Sitzung des Stadtrates Die ursprünglich für den 13.11.2024 geplante Sitzung des Technischen Ausschusses entfällt. | |||||
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| 020/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dohna (Feuerwehrkostenersatzsatzung) entsprechend der Anlage. | |||||
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| 021/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt dem DRK Kreisverband Pirna e.V. einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von • 6.660,00 EUR pro Kalenderjahr zum Betrieb des Jugendhauses Faktotum und • 500,00 EUR pro Kalenderjahr für die Schulsozialarbeit an der Marie-Curie-Oberschule Dohna zu gewähren. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich eines rechtskräftigen Haushaltes im jeweiligen Kalenderjahr. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 022/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Ziffer 3. BauGB für den Bereich des Flst. 56/30 der Gemarkung Gorknitz. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellt. Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 023/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt, die Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben Abriss Halle E in 01809 Dohna, Am Robisch 14 an die Firma LLB GmbH, Lockwitzgrund 29b in 01257 Dresden gemäß dem geprüftem Hauptangebot vom 09.09.2024 zu vergeben. Die Finanzierung erfolgt aus Produkt 11.13.03.39, Maßnahme: 900 000 02 | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 024/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt die Genehmigung der Bauunterlagen gemäß § 8 (2) Ziffer 4. der Hauptsatzung der Stadt Dohna zum Bauvorhaben „Neubau einer PV-Anlage Scheune Rathaus Dohna“ in 01809 Dohna, Am Markt 10 und stimmt gemäß § 36 BauGB dem darauf basierenden Bauantrag zu | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
| 15 | 15 | 11 | 1 | 3 | 0 | |
| 025/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt gemäß § 36 BauGB dem Bauantrag „Umnutzung einer Garage im Einfamilienhaus durch Abtrennung; hinterer Teil wird Hobbywerkstatt/Lager, Mühlweg 14, Flst. 67/30 Gem. Röhrsdorf“ zuzustimmen. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 026/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt gemäß § 36 BauGB dem Bauantrag „Anbau eines Zimmers an ein Einfamilienhaus und Errichtung einer Terrasse (nachträgliche Antragstellung für Terrasse), Am Taschenberg 5, Flst. 212 f Gem. Dohna“ zuzustimmen. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 027/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt gemäß § 36 BauGB dem Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 WE und einer Tiefgarage mit 25 Stellplätzen, Am Mühlweg/Dresdner Str., Flst. 608 Gem. Dohna“ zuzustimmen. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
| 15 | 15 | 15 | 0 | 0 | 0 | |
| 028/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt den Verkauf der Teilfläche von 13 m2 des Flurstücks 67/36 Gemarkung Röhrsdorf. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 029/03/2024 | Folgender Beschlussvorschlag wurde abgelehnt: Der Stadtrat berät und beschließt den Verkauf des Flurstücks 23/1 der Gemarkung Dohna mit einer Größe von 2.450 m². | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 030/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt, dass der Bürgermeister der Stadt Dohna damit beauftragt wird, vom Zweckverband IndustriePark Oberelbe (ZV IPO) umfassende Informationen zu Kosten, zu Risiken, zur aktuellen Planung der Projektfinanzierung und zur Wirtschaftlichkeit anzufordern. Diese sind in der nächsten Stadtratssitzung im öffentlichen Teil vorzustellen und zu begründen. Für diese Information sind die in der Anlage „1“ beigefügten sechs Tabellen in dem vorgegebenen Schema zwingend zu benutzen. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
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| 031/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt, den Bürgermeister der Stadt Dohna damit zu beauftragen, beim Zweckverband IndustriePark Oberelbe (ZV-IPO) die folgenden Informationen einzufordern. Die Ergebnisse sind in der nächsten Stadtratssitzung im öffentlichen Teil vorzustellen. Es sind untergliedert nach den Geltungsbereichen der Teilbebauungspläne 1.1 und 1.2 Lagepläne vorzulegen, in denen der aktuelle Stand des Grunderwerbs für das gesamte Verbandsgebiet flurstücksgenau dargestellt ist. In diesen Plänen ist wie folgt zu unterscheiden: - Ankauf erfolgt – einschließlich rechtsverbindlich abgeschlossene Notarverträge mit im Grundbuch eingetragener Auflassungsvormerkung - Optionsvertrag unbefristet - Optionsvertrag befristet - Langfristiges Pachtverhältnis bzw. Nutzungsvereinbarung für Eingriffs- u. Ausgleichsmaßnahmen - Grunderwerb offen - Öffentliche Verkehrsanlagen und Flurstücke mit Versorgungsanlagen. Es ist bezüglich der befristeten Optionsverträge eine Liste beizufügen, aus der der Zeitpunkt des Ablaufs der Optionsfrist hervorgeht. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
| 15 | 15 | 15 | 0 | 0 | 0 | |
| 032/03/2024 | Der Stadtrat berät und beschließt, dass die Verbandsumlage an den Zweckverband Industriepark Oberelbe (ZV- IPO) ab dem Jahr 2025 auf einen Maximalbetrag von 25.000 Euro begrenzt wird. Dieser Maximalbetrag gilt auch für die Mittelfristplanung und kann nur durch einen separaten Beschluss des Stadtrats von Dohna geändert werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, den ZV- IPO unverzüglich über diese Entscheidung zu informieren und in seiner Funktion als 2. Stellvertretender Verbandsvorsitzender darauf hinzuwirken, dass diese Entscheidung bei der Haushaltplanung des ZV IPO so umgesetzt wird. Nach Zustimmung durch den ZV-IPO wird dieser Maximalbetrag im Haushaltsplan der Stadt Dohna veranschlagt. | |||||
| Stimmberecht. | Anwesend | Ja | Nein | Enth. | Befangenh. | |
| 15 | 15 | 14 | 0 | 1 | 0 | |
Änlagen zu den Beschlüssen können im Sekretariat der Stadtverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden