Am 22.10.2025 hat der Stadtrat der Stadt Dohna den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“ bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung, Teil B - Textlichen Festsetzungen, der Begründung, Umweltbericht und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (24.07.2013) in der Fassung vom 03.09.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Das Plangebiet der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 857/2, 861, 862, 863/a, 864a sowie Teilflächen der Flurstücke 125, 125/a, 126, 836/a und 857/3 der Gemarkung Dohna mit einer Fläche von ca. 4,5 ha. Maßgeblich ist die Darstellung im Bebauungsplan im Maßstab M1:1000.
Die gesamten Planunterlagen des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weesensteiner Straße“, 1. Änderung und die umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
in der Zeit vom 15.12.2025 bis 30.01.2026
im Internet unter www.stadt-dohna.de sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich werden die oben genannten Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung Dohna (Zimmer A 201), Am Markt 10/11, 01809 Dohna öffentlich zu den folgenden Zeiten ausgelegt:
| Di. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Mi. | 8:30 – 12:00 Uhr |
| Do. | 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
| Fr. | 8:30 – 12:00 Uhr |
Hinweis: In der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 ist die Stadtverwaltung Dohna geschlossen.
Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Im Umweltbericht, der Bestandteil der Begründung ist, wurden die planbedingten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und bewertet.
Folgende umweltbezogene Fachplanungen und -gutachten liegen vor:
Darin wurden folgende für die Planung relevanten Belange behandelt:
| Grünordnung: | Bestandserfassung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Heckenpflanzungen, Fassadenbegrünung, externe Ausgleichsmaßnahmen |
| Artenschutz: | Artenschutzmaßnahmen und Umsetzungsstand der Maßnahmen |
| Altlasten: Gewässerschutz: | Nachnutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung, Nachweis über AuffüllungenLageplan der Grundwassermessstellen |
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Entwurf liegen vor:
Folgende weitere wesentliche umweltbezogene Information liegt vor:
Dohna, 24.11.2025