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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 12/2025
Stadt Dohna
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Beschlüsse der 17. Sitzung des Stadtrates am 10.12.2025

133/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt, dass die Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserbeseitigung (Teilleistung Schmutzwasser und Teilleistung Niederschlagswasser) im Entsorgungsgebiet der Stadt Dohna für den Zeitraum 2026 bis 2028 erstellt wird.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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134/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt, dass für die zu erstellende Vorkalkulation für den Zeitraum 2026-2028 ein durchschnittlicher Zinssatz von 0,8 % als angemessene Verzinsung des Anlagekapitals nach den Regelungen des § 12 Sächsisches Kommunalabgabengesetzes festgesetzt wird.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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135/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt, die in der Nachkalkulation für den Zeitraum 2023-2025 festgestellte Kostenunterdeckung im Bereich Schmutzwasser und Kostenüberdeckung im Bereich Niederschlagswasser vollständig in der Kalkulationsperiode 2026-2028 auszugleichen.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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136/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die als Anlage* beigefügten Gebührenkalkulationen für die öffentliche Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Stadt Dohna für den Zeitraum 2026 bis 2028 mit Stand 16.11.2025.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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137/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt aufgrund des vorangegangenen Ermessens- und Abwägungsprozesses für die Teilleistung Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr von 4,92 EUR/m³ und für die Teilleistung Niederschlagswasserbeseitigung eine Gebühr von 0,33 EUR/m².

Begründung:

Der Stadtrat hat bei Vorlage einer Gebührenkalkulation ein Auswahlermessen über die Höhe des festzusetzenden Gebührensatzes. Im Rahmen der vorliegenden Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Stadt Dohna liegen dem Stadtrat verschiedene Berechnungsmodelle vor, die eine Ermessensentscheidung über die Gebühren für die Abwasserbeseitigung ermöglichen.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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138/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die als Anlage* beigefügte Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS).

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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139/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die als Anlage* beigefügte Gebührenkalkulation für die Abwasserabgaben-Abwälzungssatzung.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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140/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die als Anlage* angefügte Abwasserabgaben-Abwälzungsatzung.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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141/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Ziffer 3. BauGB für den Bereich einer TF des Flst. 418/1 der Gemarkung Borthen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellt. Die Anlage* wird Bestandteil des Beschlusses.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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142/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe der Bauleistung für das Bauvorhaben „Pikopark Meusegast“ in 01809 Dohna, OT Meusegast an die Firma Bauunternehmung Hartmann Hoch-, Tief- und Ingenieurbau GmbH, Hauptstraße 18 in 09623 Rechenberg- Bienenmühle gemäß dem geprüftem Nebenangebot 1 vom 20.10.2025.

Die Finanzierung erfolgt aus Produkt 55.20.01.02, Maßnahme 100 000 05.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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143/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die Vergabe der Planungsleistung für das Bauvorhaben „Behindertengerechter Ausbau der Haltestelle „Am Markt“ in 01809 Dohna“ an die Firma Ingenieurbüro K. Langenbach Dresden, Alemannenstraße 15a in 01309 Dresden gemäß dem geprüften Angebot vom 22.10.2025.

Die Finanzierung erfolgt aus Produkt 54.80.01.01, Maßnahme 100 000 01

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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144/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt den Kauf eines Fahrradständers „UDOBÄR Fahrradständer“ für den Rundling Sürßen in 01809 Dohna, OT Sürßen mit dem voraussichtlichen Kaufpreis von 307,71 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus Produkt 54.80.01.01, Maßnahme 100 000 01

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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145/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt zur Petition "Blumenstreifen entlang der Dorfstraße im OT Gorknitz.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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Kenntnisnahme

Der Stadtrat nimmt gemäß § 99 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung den Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zur Kenntnisnahme.

146/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die in der Anlage* aufgeführten Gewährleistungseinbehalte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu vereinnahmen.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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147/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt die in der Anlage* aufgeführten Gewährleistungseinbehalte nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auszuzahlen.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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148/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt den außergerichtlichen Vergleich im Rahmen der Beschaffung eines HLF20 der Ofw Dohna.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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149/17/2025

Der Stadtrat berät und beschließt, die für den 17.12.2025 angesetze Sitzung des Stadtrates Dohna abzusetzen. Eine erneute Einladung erfolgt, sofern neue Erkenntnisse zum ZV IPO vorliegen.

Stimmberecht.

Anwesend

Ja

Nein

Enth.

Befangenh.

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*Die Anlage ist in der Verwaltung zu den Öffnungszeiten des Rathauses Dohna im Sekretariat einsehbar.