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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal
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Die Stadtkasse der Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal informiert

Achtung Steuerzahler!

Die Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal beabsichtigt die Grundsteuer für das Jahr 2024 wieder durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festzusetzen. Damit entfällt der Versand von Grundsteuerbescheiden für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben. Zahlbeträge und Fälligkeiten ergeben sich aus dem letzten ergangenen Bescheid.

Bitte beachten Sie dazu die Festsetzung der Grundsteuer 2024 im Lokalanzeiger Nummer 1 2024. Damit Sie keinen der Fälligkeitstermine versäumen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates.

Achtung Hundehalter!

Die im Jahr 2021 bzw. später ausgegebenen Hundemarken behalten auch für 2024 Ihre Gültigkeit.

Wir möchten alle Hundehalter der Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal, die Ihren Hund noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, daran erinnern, dass das Halten eines über drei Monate alten Hundes innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Dohna/Gemeinde Müglitztal anzuzeigen ist. Außerdem muss am Halsband des Hundes eine gültige Hundesteuermarke angebracht werden. Diese kann in der Stadtkasse der Stadt Dohna gegen eine Gebühr nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Dohna, erworben werden.

Zahlungsrückstände

Offene und rückständige Beträge aus Steuern, Pachten, Mieten, Gebühren etc. bitten wir umgehend zu begleichen. Sie vermeiden damit Mahngebühren und Säumniszuschläge und starten nicht mit Schulden ins neue Jahr.