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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 13/2024
Stadt Dohna
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Festsetzung und Zahlung der Grundsteuer für 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

mit Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform verlieren die bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit.

Für die ab 2025 geltende Grundsteuer erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Bescheid.

Bitte nehmen Sie keine Zahlung ohne neuen Grundsteuerbescheid vor.

Die Zahlungsverpflichtungen auf Grund der Ihnen zuletzt vorliegenden Grundsteuerbescheide entfallen ab dem 1. Januar 2025.

Sollten Sie bei ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag eingerichtet haben, stornieren/ändern Sie diesen bitte.

Um Zahlungsdifferenzen und Mahnungen zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Den Vordruck finden Sie auf unserer Internetseite unter www.stadt-dohna.de/stadt-dohna/service/formulare. Es ist jederzeit möglich, das SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen.

Haben Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, besitzt dies weiter seine Gültigkeit. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

In seiner Sitzung am 13.11.2024 hat der Stadtrat der Stadt Dohna die neue Hebesatzsatzung ab 01.01.2025 beschlossen.

Diese legt folgende Hebesätze für die Grundsteuer fest:

Grundsteuer A:

410 Prozent

Grundsteuer B:

380 Prozent

Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke, die eine Neufestsetzung der Messbeträge zur Folge hat. Der neu festgesetzte Messbetrag, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde, ergibt die neu zu entrichtende Grundsteuer für den Einzelnen.

Möchten Sie Einspruch gegen den festgesetzten Messbetrag einlegen, ist dieser zwingend an das zuständige Finanzamt zu richten. Die Stadtverwaltung erlässt die Grundsteuerbescheide aufgrund der vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträge. Nur bei Änderung des Messbetrages durch das Finanzamt kann die Stadt Dohna den Grundsteuerbescheid ändern (Folgebescheid).

Die bisherigen Festlegungen der Stadt, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide möglicherweise zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren, werden bis zum Erlass neuer Grundsteuerbescheide aufgehoben.