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Lokal-Anzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt Stadt Dohna und Gemeinde Müglitztal
Ausgabe 13/2024
Stadt Dohna
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Hinweise zum Winterdienst für unsere Bürger

Sicher durch den Winter

Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Dohna sind im Winter ganz besonders gefordert. Denn wir sorgen mit acht Mitarbeitern, Räum- und Streufahrzeugen dafür, dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen, trotz Eis und Schnee, so gut wie möglich, weiterfließt und öffentliche Flächen und Radwege benutzbar bleiben.

Wo räumen wir?

Beim Winterdienst gehen wir nach einem Winterdienstplan, unterteilt nach Dringlichkeitsstufen vor: Als erstes werden vorrangig verkehrswichtige und gefährliche Stellen wie Gefällestrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Straßeneinmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse, Kindergärten und Schulen beräumt und gestreut. Danach erfolgen die Leistungen des Winterdienstes auf den Verbindungsstraßen und Wohnsammelstraßen. Hohe Priorität haben auch fußläufige Bereiche, wie gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Straßenübergänge und Fußgängerüberwege, Gehwege und entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, entsprechende Flächen von Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen, kombinierte Rad- und Gehwege und Verbindungswege. In Ausnahmefällen werden auch Wohnstraßen, Wohnanliegerstraßen und übrige Verkehrsflächen beräumt. Der Winterdienstplan wird jedes Jahr auf seine Aktualität geprüft und kann in der Stadtverwaltung Dohna eingesehen werden.

Welches Streumaterial verwenden wir?

Beim Streuen achten wir besonders auf einen tragbaren Kompromiss zwischen Sicherheit und Umweltschutz. Auf den Straßen verwenden wir trockenes Streusalz und ein Sand-Salz-Gemisch. Auf öffentlichen Gehwegflächen benutzen wir zusätzlich als abstumpfendes Streumittel Sand. Nur wo es aus Sicherheitsgründen unbedingt nötig ist, setzen wir Salz ein. Denn Bäume und Straßenbegleitgrün sollen vor unnötiger Salzbelastung verschont bleiben.

Tipps für den Winterdienst

Kümmern Sie sich rechtzeitig um Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie beim ersten Wintereinbruch vorbereitet sind. Achten Sie auf umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen. Sie müssen Ihrer Streupflicht werktags bis 06:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 08:00 Uhr nachgekommen sein. Die Streupflicht endet 20:00 Uhr.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind

Bitte denken Sie daran, Ihr Fahrzeug rechtzeitig für den Winter fit zu machen - insbesondere mit Winterreifen, gegebenenfalls mit Schneeketten. Fahren Sie im Winter besonders vorausschauend und rechnen Sie immer mit plötzlich wechselnden Straßenverhältnissen. Geben Sie den Räumfahrzeugen Vorfahrt; halten Sie bei Staus die Fahrbahnmitte und Kreuzungsbereiche frei. Parken Sie möglichst nah am Fahrbahnrand. Wenn möglich, steigen Sie bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um.

Ihr Beitrag für sichere Gehwege

Für das Räumen und Streuen von Gehwegflächen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Soweit Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen erneut zu räumen und zu streuen.

Welches Streumaterial verwenden Sie?

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt, Sand oder Granulat. Die Verwendung von Tausalz ist verboten. Nur bei Eisregen, überfrierender Nässe und ähnlichen wetterbedingten Ausnahmefällen ist ein geringer Einsatz erlaubt. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur so viel, wie wirklich nötig ist.

Was Sie noch beachten sollten

Räumen Sie den Schnee an den Rand des Gehweges und nicht auf die Straße, damit bei Tauwetter ein guter Wasserablauf gewährleistet ist. Seien Sie bitte nicht verärgert, wenn Schneereste bei der Räumung der Straße wieder auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen. Dies lässt sich leider oftmals nicht vermeiden. Halten Sie bitte für die Räum- und Streufahrzeuge ausreichende Durchfahrtsmöglichkeiten frei. Beachten Sie dabei: Die Schneepflüge sind bis zu 3 m breit, das entspricht fast der Breite von zwei PKWs nebeneinander. Denken Sie auch an die Müllabfuhr! Halten Sie die Wege zu den Abfallbehältern schneefrei. Die Satzung der Stadt Dohna über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Straßenreinigungssatzung) können Sie im Internet auf unserer Homepage www.stadt-dohna.de unter dem Punkt „Ortsrecht“ nachlesen. Im Foyer des Rathauses liegen zusätzlich Flyer zu diesem Thema aus.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Herrn Tilo Werner unter Tel. 03529 563620.


Schadensanzeige - Hinweise auf Schäden und Mängel in unserer Stadt und Ortsteilen

Es kommt immer wieder vor, dass an öffentlichen Anlagen und Einrichtungen Schäden und Mängel entstehen. Die Verwaltung, der Bürgermeister und der Bauhof sind zwar bemüht, rasch Abhilfe zu schaffen, es dauert jedoch oft längere Zeit, bis die Stadtverwaltung Kenntnis davon erhält. Um Schäden und Mängel schneller beheben zu können, wird die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern benötigt. Hinweise auf Schäden und Mängel können jederzeit per E-Mail an info@stadt-dohna.de gesendet werden. Sofern die Straßenbeleuchtung betroffen ist, senden Sie Ihre Nachricht unter Angabe des Standortes und der Laternennummer an straßenbeleuchtung@stadt-dohna.de Anliegendes Formular kann gern verwendet und in der Stadtverwaltung Dohna abgegeben werden. Anonyme Hinweise werden nicht bearbeitet.