Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 führte am 12.01.2023 eine Katastervermessungen zur Grenzbestimmung in der Gemeinde Stadt Dohna, Gemarkung Dohna, an den Flurstücken 775, 909/5 und 951 durch. Dabei wurden die Grenzen dieser Flurstücke nach den Vorschriften des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) wiederhergestellt/festgestellt und abgemarkt.
Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17 Absatz 1 SächsVermKatGDVO durch Offenlegung bekannt gegeben.
Die vermessungstechnischen Unterlagen zu den o. g. Katastervermessungen liegen vom 10.02.2023 bis zum 13.03.2023 in meinen Geschäftsräumen in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Einsicht aus. Terminvereinbarung unter 03501-784390 oder Mail: post@vb-wiedner.de.
Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1 Satz 5 SächsVermKatGDVO ab dem 13.04.2023 als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen können die betroffenen Eigentümer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Uwe Wiedner mit Amtssitz in 01796 Pirna, Rosenstraße 3 oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, einzulegen.