Die Stadtkasse möchte darauf hinweisen, dass am 15.02.2023 die Hundesteuer, die erste Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlung sowie am 01.03.2023 die erste Rate der Zweitwohnungssteuer fällig werden.
Damit Sie keinen der Fälligkeitstermine versäumen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der Stadtkasse oder auf der Internetseite der Stadt Dohna.
Achtung Hundehalter
Die Stadtkasse möchte alle Hundehalter der Stadt Dohna und der Gemeinde Müglitztal, die Ihren Hund noch nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, daran erinnern, dass das Halten eines über drei Monate alten Hundes innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Dohna anzuzeigen ist. Außerdem muss der Hund eine gültige Hundesteuermarke tragen. Diese wird bei Anmeldung oder Verlust gegen eine Gebühr von 7,30 € ausgehändigt. Verstöße gegen vorgenannte Meldepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gerechnet werden. Wir bitten um Beachtung.